MITTAGSBRIEFING

Lockdown über Ostern, Fleischkonsum so niedrig wie 1989, Saturn und Media Markt klagen gegen Corona-Verordnung

von Michael André Ankermüller

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Lockdown über Ostern

Mit einem harten Oster-Lockdown wollen Bund und Länder die dritte Corona-Welle bremsen. Über Ostern wird das öffentliche und wirtschaftliche Leben weitgehend heruntergefahren. Dafür wird eine erweiterte Ruhezeit vom 01. bis zum 05. April eingeführt. Es dürfen sich dann nur maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Versammlungen im öffentlichen Raum sollen an den fünf Tagen untersagt werden und Gottesdienste möglichst virtuell stattfinden. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in dieser Zeit generell untersagt. Die bestehenden Lockdown-Regeln werden bis zum 18. April verlängert.

Tourismus im Inland wird auch in den Osterferien nicht möglich sein. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen für Urlauber geschlossen bleiben. (Manager Magazin)

Fleischkonsum so niedrig wie 1989

In 2020 ist der Pro-Kopf-Verzehr von Fleisch in Deutschland auf ein Jahrzehnte-Tief gesunken. Mit 57,3 Kilogramm pro Person war der Konsum so niedrig wie noch nie seit Berechnung des Verzehrs im Jahr 1989. Demnach wurden im Vergleich zum Jahr 2019 pro Person insgesamt 750 Gramm weniger Fleisch gegessen. Vor allem der Konsum von Schweinefleisch ging zurück und macht sich mit einem Minus von 940 Gramm in der Statistik, die das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZI) am Montag (22.03.2021) vorstellte. Auch die Fleischproduktion und der Außenhandel verzeichneten einen Rückgang. (Süddeutsche Zeitung)

Saturn und Media Markt klagen gegen Corona-Verordnung

In allen 16 Bundesländern haben die Märkte von Saturn und Media Markt in Deutschland Klage gegen die Corona-Verordnungen eingereicht. In Nordrhein-Westfalen hatte die Unternehmensgruppe am Montag (22.03.2021) bereits Erfolg. Theoretisch könnten jetzt andere Bundesländer folgen. Sowohl die Begrenzung der Kundenzahl als auch die bei vielen Geschäften bestehende Pflicht zur Terminbuchung verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht. (Berliner Zeitung)

ein Artikel von
Michael André Ankermüller
Michael lebt in Berlin, beschäftigt sich gerne mit Wirtschafts- und Finanzthemen und arbeitet als Journalist, Blogger, Autor sowie Berater für Digitale Medien. 2014 gründete er das sehr erfolgreiche Blogazine Blog.Bohème.