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STEUERWISSEN

Länderübergreifende Steuerberatung: Ein Gastbeitrag von Christian Dobner

von Christian Dobner

Das Internationale Steuerrecht gewinnt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen stetig an Bedeutung.

Was ist das Internationale Steuerrecht und für wen hat es Bedeutung?

Unter dem Internationalen Steuerrecht versteht man gemeinhin die international gültigen steuerlichen „Spielregeln“ bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Dies gilt sowohl für Unternehmen wie auch für natürliche Personen.

Während das Internationale Steuerrecht für große, grenzüberschreitend agierende Unternehmen schon immer relevant war, so spielte dies für kleine und mittelständische Unternehmen oder gar für Privatpersonen kaum eine Rolle. Ausgenommen hiervon, die sog. HNWIs (High Net Worth Individuals), die mit ihren hohen Privatvermögen und ihren daraus resultierenden internationalen Investitionen den gleichen steuerlichen Spielregeln unterlagen.

Nachdem inzwischen sowohl kleine und auch mittelständische Unternehmen international agieren (z.B. in Form von Dientleistungserbringung in- bzw. aus dem Ausland oder dem internationalen – teils elektronischen – Handel) und auch „Normalverdiener“ in Zeiten von Home-Office von überall aus tätig werden können, betrifft das Internationale Steuerrecht zwischenzeitlich einen viel größeren Kreis. 

Entsprechend hat unsere Beratung auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrecht in den letzten Jahren signifikant zugenommen und uns eine Spezialisierung auf diesem Fachgebiet ermöglicht.

Internationales Steuerrecht: Bedürfnisse und Anforderungen

Die Bedürfnisse von Unternehmen und von Privatpersonen und damit die Anforderungen an Ihren Steuerberater auf diesem Gebiet unterscheiden sich drastisch. 

Nicht jeder Steuerberater, der Unternehmen bei dem Aufbau ausländischer Betriebsstätten berät ist auch zugleich dazu in der Lage die steuerliche Situation vermögender Privatpersonen steuereffizient zu strukturieren. 

Ohnehin sollten in beiden Bereichen nur Spezialisten tätig werden. Der Anteil der Beratungen auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts, den wir im Auftrag von Rechtsanwälten und anderen Steuerberatern durchführen, wächst laufend. Es ist richtig, dass sich auch Steuerberater in internationalen Steuerfragen an hierauf spezialisierte Kanzleien wie die unsere wenden um ihren Mandanten die bestmögliche Betreuung bieten zu können und fehlerhafte Beratung zu vermeiden.

Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Unternehmen, die international agieren geht es bei der Beratung vordergründig um die Themen „Machbarkeit“ und „Compliance“.

Bei der internationalen Unternehmenssteuerstrukturierung geht es richtigerweise zunächst um die Machbarkeit und um den wirtschaftlichen Nutzen z.B. in Form von Erschließung neuer Märke. Dies kann sowohl Outbound (deutsche Unternehmen erschließen Märkte im Ausland) als auch Inbound (ausländische Unternehmen drängen auf den deutschen Markt) der Fall sein. 

Fragen, wie die richtige Rechtsform, der richtige Standort, die Zuverlässigkeit eines Landes und die dortigen Rahmenbedingungen, das jeweilige Regelungswerk sowie die Vermeidung von Doppelbesteuerung spielen hier eine sehr große Rolle. 

Immer seltener geht es international agierenden Unternehmungen um „Steuervermeidung“ oder die bewusste aggressive Steuerplanung unter der Nutzung spezieller steuergünstiger Regelungen im Ausland wie Patent- oder Lizenzboxen. Sowohl der deutsche Gesetzgeber als auch die Europäische Union (Stichwort: DAC6) erschwert die Nutzung solcher Regelungen von Jahr zu Jahr durch die Einführung neuer gesetzlicher Regelungen und Richtlinien.

Typische Beratungsfelder für Unternehmen auf dem Gebiet des Internationen Steuerrechts sind die Gründung von Betriebsstätten, die Gründung von Tochtergesellschaften, die Gestaltung internationaler Vertragsbeziehungen, die Ermittlung und Dokumentation sog. Verrechnungspreise, die Erfüllung von Meldepflichten sowie die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Internationales Steuerrecht für Privatpersonen

Vermögenden Privatpersonen geht es in den in allermeisten Fällen dagegen um die Optimierung ihrer Steuerlast. Dabei werden ausländische Sonderregelungen wie z.B. die sog. Flat Tax in Italien für dort neu ansässige natürliche Personen oder die Anwendung der sog. „Lex Beckham“ für nach Spanien entsandte Arbeitnehmer oder dortige Start-ups gerne genutzt. Hierbei ist jedoch allergrößte Sorgfalt und eine durchdachte Planung geboten, sodass die Anwendung dieser Regelungen aufgrund des damit verbundenen Beratungsaufwands auch weiterhin grundsätzlich eher für vermögende Privatpersonen sinnvoll erscheint. Nicht zuletzt ist in diesen Fällen für deutsche Staatsangehörige auch an die sog. erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht zu denken.

Bei digitalen Nomaden oder bei Arbeitnehmern, die überwiegend im Home-Office tätig sind, ist zunächst immer zu klären, welches Land für die Besteuerung überhaupt zuständig ist und wo welche Melde- und Erklärungspflichten bestehen. 

Seit Beginn der Corona-Pandemie häufen sich die Anfragen von Arbeitgebern, welche Verpflichtungen zu erfüllen sind, wenn ein Arbeitnehmer ganz plötzlich von seinem im Ausland gelegenen Home-Office aus tätig wird. Abgesehen von den arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere ob eine Tätigkeit von einem im Ausland gelegenen Home-Office nach den arbeitsvertraglichen Regelungen überhaupt zulässig ist, stellen sich hier steuerliche und auch sozialversicherungsrechtliche Fragen. 

Sofern das Home-Office in sog. Anrainerstaaten zu Deutschland (z.B. in Österreich oder in den Niederlanden) gelegen ist, gab es für die Zeit der Corona-Pandemie sog. Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Anrainerstaaten um negative steuerliche Effekte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden. Diese Vereinbarungen haben jedoch größtenteils bereits keine Gültigkeit mehr und wurden auch nur mit einer Handvoll Staaten abgeschlossen. 

Nicht selten gab es Fälle, in denen Arbeitnehmer ganz plötzlich aus ihrem Home-Office in den USA oder von Südafrika aus tätig wurden. Dies führt zwangsläufig in vielen Fällen zur Kündigung des Arbeitnehmers, da dem Arbeitgeber hieraus kostspielige Verpflichtungen wie die Anmeldung im Ausland erwachsen. Auch für den Arbeitnehmer ist dies nicht immer vorteilhaft. Denn regelmäßig begründet dies zunächst eine Doppelbesteuerung, da im Grundsatz der Staat in dem die Tätigkeit ausgeübt wird (z.B. USA oder Südafrika, wenn dort das Home-Office liegt) das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte hat, der deutsche Arbeitgeber jedoch noch deutsche Lohnsteuern einbehält – und hierzu auch gesetzlich verpflichtet ist. 

Es muss in diesen Fällen im Vorfeld ganz genau geprüft werden, ob eine Tätigkeit aus dem im Ausland gelegenen Home-Office zulässig ist. Zu diesem Zeitpunkt gäbe es auch noch steuerliches Gestaltungspotenzial zum Beispiel durch die Wahl der steuerlichen Ansässigkeit des Arbeitnehmers, der Ausnutzung von Ausnahmeregelungen wie der sog. 183-Tage Regelung oder einer Entsendungsvereinbarung. 

Typische Beratungsfelder für Privatpersonen auf dem Gebiet des Internationen Steuerrechts sind der Zuzug, der Wegzug (Stichwort: Wegzugsbesteuerung), die grenzüberschreitende Steueroptimierung, internationale Erbfälle, die internationale Vermögensstrukturierung, die Gründung von in- und ausländischen Unternehmungen oder Stiftungen, die Gestaltung der steuerlichen Ansässigkeit sowie die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Fazit

Die Bedeutung und damit der Beratungsbedarf auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts nimmt nicht nur für Konzerne und HNWIs, sondern gerade auch für kleine und mittelständische Unternehmen und international tätige Privatpersonen zu. Das Internationalen Steuerrecht ist aufgrund der Normenvielfalt im Inland, Ausland und in Doppelbesteuerungsabkommen höchst komplex. Für eine Beratung auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts sollte immer ein hierauf spezialisierter Steuerberater hinzugezogen werden.

ein Artikel von
Christian Dobner
Christian Dobner ist Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er ist Gründer und CEO der auf Unternehmenssteuerrecht spezialisierten TLI Steuerberater. Auf seine steuerliche Expertise vertrauen nationale und internationale Unternehmen, erfolgreiche Start-Ups sowie Manager und Unternehmerpersönlichkeiten. Mit passgenauer, praxisnaher und individueller Betreuung legt er Wert auf langfristige Mandatsbeziehungen.