7 Milliarden Überweisungen pro Jahr, 17 Millionen am Tag – so häufig schieben wir Deutschen Geld hin und her. Da kann das Ausfüllen des Überweisungszweckes ganz schön dröge werden. Deshalb werden Verbraucher erfinderisch. Statt sperrigen Zahlenfolgen müssen flapsige Betreffzeilen wie „Almosen“ oder „Danke für letzte Nacht“ herhalten.
Doch worüber Bank- und PayPal-Kunden lachen können, da hört der Spaß bei der Polizei auf. Denn Verwendungszwecke wie „Doktortitel“, „waffenfähiges Plutonium“ oder „Koks & Nutten“ weisen auf Straftatbestände hin und müssen deshalb gemeldet werden.
Im Kampf gegen Geldwäsche, Korruption, Steuerhinterziehung und Drogenhandel sind Banken und Bezahlplattformen rechtlich verpflichtet Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu melden. Geldinstitute setzen spezielle Filter ein, um Überweisungszwecke nach Schlagworten mit Drogen- oder Waffenreferenzen zu durchsuchen.
Schlägt der Filter aus, so Sabrina Winter von PayPal, muss die Überweisung vorerst angehalten und der Absender des Geldes kontaktiert werden. Tatsächlich können Banken sogar die Konten einfrieren und sogar kündigen.