Die Kläger hatten beanstandet, dass Single-Haushalte verhältnismäßig stärker von den Gebühren belastet seien, als Menschen, die in einer Wohngemeinschaft leben und sich die Kosten teilen können. Dem wurde nicht stattgegeben. Gleichzeitig hat das Gericht entschieden, dass Menschen mit zwei Wohnungen künftig eine Befreiung für vom zweiten Beitrag stellen können, wie auf „Spiegel Online“ zu lesen ist.
Urteil des Verfassungsgerichts