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Urteil des Verfassungsgerichts

Klagen erfolglos: Rundfunkbeiträge verfassungskonform

von Hannes Lustermann

Momentan zahlen Bürger pro Haushalt 17,50 Euro monatlich, unabhängig davon, wie viele Personen darin leben. Die 2013 eingeführten Gebühren haben weiterhin bestand, denn das Bundesverfassungsgericht hat sie auch in dieser neuen Form als verfassungskonform eingestuft.

Die Kläger hatten beanstandet, dass Single-Haushalte verhältnismäßig stärker von den Gebühren belastet seien, als Menschen, die in einer Wohngemeinschaft leben und sich die Kosten teilen können. Dem wurde nicht stattgegeben. Gleichzeitig hat das Gericht entschieden, dass Menschen mit zwei Wohnungen künftig eine Befreiung für vom zweiten Beitrag stellen können, wie auf „Spiegel Online“ zu lesen ist.

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Hannes Lustermann