Steuererklärung

Kann man Corona-Kosten von der Steuer absetzen?

von Michael André Ankermüller

Erst waren es einfache Stoffmasken, dann FFP2-Masken, jetzt sind es Corona-Tests, die du pandemiebedingt kaufen musstest oder musst. Und dann sind da noch die Kosten zur Einrichtung des dauerhaften Home-Office… Die Liste der Corona-Kosten ist vielleicht noch nicht final, aber schon lang. Doch was davon ist steuerlich absetzbar? Und was eher nicht? ZASTER erklärt es Dir.

Können die Kosten für Corona-Tests bei der Steuer geltend gemacht werden?

Mittlerweile gibt es kostenlose Schnelltests für alle. Auch PCR-Tests werden bei Symptomen oder einer „roten“ Corona-Warn-App kostenlos angeboten. Aber es gab durchaus Situationen, in denen man einen Corona-Test selber bezahlt hat: zum Beispiel bei Ein- oder Ausreisen in andere Länder im Zuge privater oder beruflicher Reisen oder vor familiären Besuchen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Hier liegt die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass sich die Kosten absetzen lassen. Denn wenn der Corona-Test medizinisch veranlasst war, übernimmt direkt die Krankenkasse meist die Kosten. In anderen Fällen sind diese als Privatausgaben zu verstehen. Die einzige denkbare Ausnahme wäre, wenn man in den Urlaub geflogen ist – und das arbeitgebende Unternehmen einen aktuellen Test bei Rückkehr anfordert. Aber: Dazu gibt es bisher keine offizielle Regelung. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, solltest Du alle Quittungen und Rechnungen aufbewahren und gegebenenfalls als Werbungskosten mit der Steuererklärung einreichen.

Gibt der Staat Geld zurück fürs Home-Office?

Viele mussten sich im vergangenen Jahr aufgrund von Corona ihr Home-Office neu einrichten und Arbeitsmaterialien anschaffen. Ein neuer Schreibtisch oder Bürostuhl lässt sich im Anschaffungsjahr vollständig absetzen. Allerdings nur, wenn die Gegenstände jeweils maximal 800 Euro ohne Mehrwertsteuer gekostet haben und wenn der Arbeitgeber die Dinge nicht kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Die Regel des Maximalwerts von 800 Euro galt 2020 auch für einen beruflich genutzten Computer oder Laptop. Ist ein gekaufter Gegenstand teurer, muss er über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei einem Computer geschieht das normalerweise über drei Jahre, bei Möbel in der Regel über 14 Jahre. Eine Übersicht dazu findest Du hier.

Auch die Nutzung von Internet und Strom im Privathaushalt für berufliche Zwecke kann abgesetzt werden: Ohne Nachweis lassen sich hier 20 Prozent der anfallenden Telekommunikationskosten von der Steuer absetzen – maximal jedoch 20 Euro im Monat. Ausnahme: Es sei denn, Du machst Dir die Mühe, die berufliche und private Nutzung jeweils einzeln aufzuschlüsseln – dann ist gegebenenfalls mehr drin.

Wenn Du ein extra Arbeitszimmer – also einen separat abschließbaren Raum, der ausschließlich oder überwiegend für Bürozwecke genutzt wird – besitzt, kannst Du dieses steuerlich absetzen. Für alle anderen gilt die Homeoffice-Pauschale: Für jeden Arbeitstag im Home-Office sind dies fünf Euro, maximal aber 600 Euro im Jahr.

Masken von der Steuer absetzen – geht das?

Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob und in welcher Form der alltägliche „Mund-Nasen-Schutz“ von der Steuer absetzbar sein wird. Bewahr auf jeden Fall alle Quittungen und Rechnungen für etwaige Masken-Käufe auf! Diese kannst Du dann mit der Steuer als Belege für etwaige Belastungen einreichen. Beim Maskenkauf kann zwischen unterschiedlichen Fällen differenziert werden:

Masken für den Privatgebrauch:


Hier wäre das Absetzen als „außergewöhnliche Belastung“ denkbar. Dagegen spricht jedoch, dass der Gebrauch privater Masken die gesamte Bevölkerung betrifft – und von außergewöhnlich kann dann nicht mehr die Rede sein. Zudem müsste, damit es als außergewöhnliche Belastung gilt, eine ärztliche Verordnung vorliegen. Dies wird vermutlich nur beispielsweise bei einer schweren Lungenkrankheit der Fall sein.

Masken für den Beruf:

Falls Du einem Beruf nachgehst, bei dem du Masken tragen musst, sein Arbeitgeber diese aber nicht zur Verfügung stellt, dann können die Masken als Werbungskosten abgesetzt werden. Allerdings gibt es auch hier einen Haken: Das Finanzamt könnte argumentieren, dass es sich zwar um Berufskleidung handelt, diese aber auch privat getragen werden kann, weshalb kein Werbungskostenabzug möglich wäre.

Masken für den Arbeitsweg:

Was die steuerliche Absetzung von Masken angeht, die ausschließlich für den Weg zur Arbeit genutzt werden (beispielsweise weil es in Zügen die FFP2-Maskenpflicht gibt), sieht es schlecht aus. Denn für den Weg zur Arbeit sind steuerlich alle Kosten bereits durch die sogenannte „Entfernungspauschale“ abgegolten.

Fazit:

Anteilig Geld vom Staat zurückzubekommen, dass Du für Corona-Tests oder Masken ausgegeben hast, wird schwierig. Sammle vorsichtshalber aber alle Belege und Quittungen, um im Fall der Fälle die Kosten (zum Teil) erstattet zu bekommen. Für Anschaffungen fürs Home-Office dagegen kannst du die meisten Kosten geltend machen. Ein Hinweis noch: Solltest du 2020 Kurzarbeit gewesen sein, dann musst du in diesem Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Übrigens: Seitens der Politik gibt es derzeit angeblich Überlegungen, rückwirkend für 2020 und für 2021 jeweils pauschal 200 Euro als Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung ansetzen zu können. Das ist aber noch nicht final entschieden…

ein Artikel von
Michael André Ankermüller
Michael lebt in Berlin, beschäftigt sich gerne mit Wirtschafts- und Finanzthemen und arbeitet als Journalist, Blogger, Autor sowie Berater für Digitale Medien. 2014 gründete er das sehr erfolgreiche Blogazine Blog.Bohème.