MITTAGSBRIEFING

Autoversicherung: Rückzahlung wegen Corona, Home Office: Steuerfalle bei Wohneigentum, Deutsche Post: Jetzt investieren?

von Sonja Baer

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Autoversicherung: Rückzahlung wegen Corona

In Zeiten von Home Office und Reiseeinschränkungen aufgrund des Corona-Virus bleiben viele Autos vor der Haustür stehen und werden nur für kurze Strecken genutzt. Die Beiträge für die Autoversicherung aber sind abhängig davon, wieviele Kilometer der Versicherte zu Beginn des Vertrags plante zurückzulegen. Das lag in den meisten Fällen über den nun tatsächlich gefahrenen Kilometern.

„Wir haben allein im April 30 bis 40 Prozent weniger Schäden in der Autoversicherung“, sagt HUK-Konzernchef Klaus-Jürgen Heitmann der Süddeutschen Zeitung. Die HUK-Coburg und DEVK planen, ihre Kunden an den Einsparungen zu beteiligen und ihnen am Ende des Jahres Geld zu erstatten.

Allianz, Cosmo Direkt, LVM und Axa ziehen dies nicht in Erwägung. Doch auch hier können die Versicherten sparen: „Kunden, die schon jetzt wissen, dass sie durch die Corona-Krise dieses Jahr deutlich weniger fahren, können auch sofort ihre Kilometerangabe über ihre Agentur oder online über das Kundenportal melden. Sie erhalten umgehend eine Rückzahlung“, sagt ein Sprecher der Allianz gegenüber der SZ. Durchschnittlich 50 Euro bekommt man erstattet, wenn man beispielsweise anstatt von 10.000 Kilometern nur 8.000 Kilometer gefahren ist.

Home Office: Steuerfalle bei Wohneigentum

Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den letzten Monaten ins Home Office geschickt. Das Arbeitszimmer kann in der nächsten Steuererklärung einkommensmindernd berücksichtigt werden. Wer allerdings Wohneigentümer ist, sollte sich laut FAZ gut überlegen, ob er das Home Office in der Steuererklärung angibt, denn es können ihm oder ihr dadurch Nachteile beim Verkauf entstehen.

Grundsätzlich gilt nämlich, dass der Gewinn, den der Verkäufer von Wohneigentum einstreicht, einkommenssteuerpflichtig ist, wenn er die Wohnung weniger als zehn Jahre in seinem Eigentum hält und ein Arbeitszimmer in seiner Steuererklärung geltend gemacht hat. Nutzt er hingegen seine Eigentumswohnung oder sein Haus ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken, dann ist der Gewinn bei Verkauf steuerfrei, auch wenn er die Wohnung weniger als zehn Jahre hält.

Plant man also, seine Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb wieder zu verkaufen, sollte man sich überlegen, ob es sich lohnt, das Arbeitszimmer in der Steuererklärung anzugeben.

Deutsche Post: Jetzt investieren?

Ja, meint Der Aktionär. Trotz der Krise habe die Deutsche Post im ersten Quartal leicht besser abgeschnitten als erwartet. Er betrachtet den Logistikriesen daher als gut aufgestellt.

Die Erlöse seien im Vergleich zum Vorjahr um knapp ein Prozent zurückgegangen. Damit wären die Erwartungen leicht übertroffen worden. Dennoch habe die Post die Krise deutlich zu spüren bekommen: Das operative Ergebnis (Ebit) habe sich auf 592 Millionen Euro reduziert und damit fast halbiert. Und auch die Umsatzrendite sei um 3,7 Prozent auf 3,8 Prozent gefallen. Der Überschuss brach um 60 Prozent auf 301 Millionen Euro ein.

Zwar habe die Post ihre Jahresprognose zurückgezogen. Aber sie bleibe weiterhin bei ihrem Mittelfristziel, das Ebit bis 2022 auf 5,3 Milliarden zu steigern.

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Sonja Baer