MITTAGSBRIEFING

Alternativen zum Home-Office, Sozialhilfe: Geldgeschenke können zurückgefordert werden, Wirecard-Aktie stürzt ab

von Marcus Lucas

Wir haben für dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Alternativen zum Home-Office

Für Menschen, die derzeit nicht in ihrem gewohnten Büro arbeiten dürfen, die die Isolation im Home Office aber mehr und mehr als Belastung empfinden, gibt es auch Alternativen.

So sind in vielen Städten Co-Working-Spaces noch geöffnet und genügend Arbeitsplätze stunden- oder tageweise verfügbar.

Vorgaben wie die Abstandsregeln müssen natürlich auch dort eingehalten werden. In der Welt sagt Tobias Kollewe vom Bundesverband Coworking Deutschland: „Die Spaces, mit denen wir zusammenarbeiten, haben ihre Hygienestandards enorm gesteigert.” Außerdem teilten viele Anbieter ihre Räume anders auf und stellten Plexiglas-Wände zwischen die Schreibtische.

Wer es ruhiger mag, der kann sich ein Hotelzimmer nehmen: Auf der Website Homeoffice im Hotel sind mehr als 500 Häuser gelistet, die derzeit solch ein solche Angebote haben – inklusive WLAN, Schreibtisch, Mittagessen und Getränken aufs Zimmer. Die Kosten liegen bei circa 40 bis 60 Euro pro Tag.

Sozialhilfe: Geldgeschenke können zurückgefordert werden

Viele Großeltern legen Sparkonten für ihre Enkelkinder an. Benötigen sie jedoch die finanzielle Unterstützung eines Sozialhilfeträgers, so kann dieser gegenüber den Enkeln Anspruch auf Rückzahlung der Beträge haben. (Spiegel) Dies berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle.

In dem Fall hatte eine Großmutter für ihre zwei Enkelkinder Bonussparkonten auf deren Namen angelegt, auf die sie monatlich 50 Euro überwies. Als die Frau jedoch in eine Pflegeeinrichtung kam konnte sie die Heimkosten nicht allein tragen und musste die Unterstützung ihres Sozialhilfeträgers in Anspruch nehmen. Der Träger verlangte daraufhin von den Enkeln die Rückzahlung der Spar-Beträge der letzten zehn Jahre.

Das Oberlandesgericht sah in den Zahlungen der Großmutter keine auf moralischer Verantwortung beruhenden „Anstandsschenkungen“. Es handele sich viel mehr um regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige, mit denen sie ein Vermögen zugunsten der Enkelkinder habe aufbauen wollen. Diese Zahlungen könnten im Gegensatz zu den Anstandsschenkungen zurückgefordert werden, wenn der Schenkende selbst bedürftig sei.

Wirecard-Aktie stürzt ab

Die Veröffentlichung des mit Spannung erwarteten KPMG-Berichts sorgte für einen Kurssturz der Wirecard-Aktie um bis zu 22 Prozent. Hauptgrund: Zentrale Fragen blieben auch nach der Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unbeantwortet.

Demnach kann die KPMG „zur Höhe und zur Existenz der Umsätze aus dem kritisierten sogenannten Drittpartnergeschäft in den untersuchten Jahren 2016 bis 2018 weder eine Aussage treffen, dass diese existieren und korrekt sind, noch, dass sie nicht existieren und nicht korrekt sind. Wirecard selbst sieht sich durch den KPMG-Bericht entlastet: In den vier Prüfbereichen des Berichts hätten sich für die Jahre 2016 bis 2018 nach wie vor keine substanziellen Feststellungen ergeben, die Korrekturen erforderlich gemacht hätten.“ (Der Aktionär)

ein Artikel von
Marcus Lucas