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MITTAGSBRIEFING

Heizkostenzuschuss für Geringverdiener, Aldi erhöht Preise, Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

von Zaster Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Heizkostenzuschuss für Gerindverdiener

In Deutschland bekommen mehr als zwei Millionen Bürger wegen der hohen Energiepreise in den nächsten Monaten staatliche Hilfe bei den Heizkosten. Der Bundestag beschloss am Donnerstag (17.03.2022) eine Finanzspritze für Wohngeldbezieher sowie viele Studenten und Auszubildende. Das Geld soll einmalig ausgezahlt werden und möglichst auf dem Konto sein, bevor die Nebenkostenabrechnung mit den Heizkosten beglichen werden muss. Der Zuschuss sei ein wichtiges Zeichen für soziale Gerechtigkeit. Die Hilfen waren schon vor dem Krieg in der Ukraine beschlossen worden, ursprünglich aber mit deutlich niedrigeren Summen. Nach Angaben des Wohnministeriums profitieren davon rund 2,1 Millionen Bürger. Das Geld soll ohne Antrag direkt auf die Konten überwiesen werden. (Manager Magazin)

Aldi erhöht Preise

Zunehmend geraten die Preise im deutschen Lebensmittelhandel in Bewegung. Aldi erhöhe zurzeit die Preise auf breiter Front und gebe damit die Preisanhebungen der Hersteller infolge der Coronakrise und des Ukrainekrieges an die Kunden weiter, Insgesamt sind nach Recherchen des Fachblatts rund 400 Artikel betroffen. Eine derartige Preiserhöhungswelle habe es seit Jahren nicht mehr gegeben. Die Preissprünge fallen dem Bericht zufolge unterschiedlich aus. Mal gehe es um zehn Cent, andere Artikel wiederum würden gleich um einen Euro teurer. Der Schritt des Discounters ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil sich erfahrungsgemäß viele Händler an den Preisen von Aldi orientieren. Die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im Februar nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bereits um 5,1 Prozent über dem Vorjahresniveau. (Spiegel Online)

Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Die Hoffnung von Arbeitnehmern wurde nun durch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gestärkt, dass ihr Urlaub auch bei längerer Krankheit nicht verfällt. Das Gutachten ist zwar nicht rechtlich bindend, aber Richter folgen jenem am EuGH jedoch. Hintergrund sind zwei Fälle vor dem Bundesarbeitsgericht. Diese Rechtsstreitigkeiten betreffen den Anspruch von zwei Mitarbeitenden auf bezahlten Jahresurlaub für das Urlaubsjahr, in dem sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert beziehungsweise arbeitsunfähig waren. (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

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Zaster Redaktion
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