Ehegattensplitting: Nicht immer sinnvoll
Sicher hast du schon einmal von „Ehegattensplitting“ gehört. Das heißt so, weil die Finanzämter die Einkommen der Eheleute zusammenzählen, dann durch 2 teilen (also „splitten), beide Personen jeweils einzeln versteuern und letztendlich addieren. Wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen, bringt das keinen Vorteil. Anders sieht die Sachlage hingegen bei unterschiedlich hohen Einkommen aus. Ist das der Fall, zahlen sie weniger Steuern als ein unverheiratetes Paar. Denn der Besserverdienende profitiert von einem niedrigeren Prozentsatz vom Einkommen. Am größten fällt der Splittingvorteil aus, wenn Einer allein viel verdient und der andere überhaupt nichts. In diesem Fall ist die Steuerklassenkombination III / V sinnvoll. Allerdings muss dann der Geringverdienende eine bittere Pille schlucken und besonders viele Abzüge verkraften (zumindest, wenn beide berufstätig sind). Zudem ist mit dieser Steuerklassenkombination eine Steuererklärung Pflicht.
Erst vergleichen, dann wechseln
Wenn dein Einkommen und das deines Partners verschieden hoch ist, vergleiche am besten mithilfe eine Steuerrechners, welche Steuerklassen für euch in Frage kommen. Dazu musst du wissen: Wenn du heiratest, packt das Finanzamt dich und deinen Partner automatisch in die Steuerklasse IV. Anschließend hast du die Möglichkeit, in die Klassen III / V oder IV + Faktor / IV + Faktor zu wechseln. IV + Faktor bedeutet, dass das Finanzamt einen Rechenfaktor anhand deines konkreten Bruttoeinkommens errechnet. Vorteil: Es ist nahezu ausgeschlossen, dass du Steuernachzahlungen leisten musst. Nachteil: Diese Methode macht keinen Sinn, wenn dein Einkommen durch Bonuszahlzahlungen oder Gehaltsschwankungen ständig schwankt.
Der Trick mit dem Elterngeld
Wichtig für kommende Eltern: Das Elterngeld, da es von der Höhe des Nettoeinkommens abhängt, fällt mit Steuerklasse III am höchsten aus. Aus diesem Grund sollte die werdende Mutter spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes in die die Steuerklasse III wechseln. Das Nettogehalt ist in Steuerklasse III am höchsten, weil die Lohnsteuer am geringsten ist. Der Mann muss dann zwar in Steuerklasse V wechseln und höhere Lohnsteuerabzüge hinnehmen, die zu viel gezahlten Steuern gibt es aber nach der Steuererklärung zurück. Also: Wenn schwanger – am besten direkt die Steuerklasse wechseln! Noch ein Tipp für Eltern: Während der Elternzeit sollte der Hauptverdiener Steuerklasse III in Anspruch nehmen. Sollte es zum Krach kommen, wählen Allererziehende dagegen am besten Steuerklasse II. Warum? Denn dann wird schon bei der Gehaltsabrechnung der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Dadurch hat man monatlich spürbar mehr netto in Portemonnaie.
Ehegattensplitting vor dem Aus
Laut Koalitionsvertrag ist mit dem Ehegattensplitting allerdings bald Schluss. Bedeutet: Die Kombination aus den Steuerklassen III und V will die neue Regierung abschaffen und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen. Die Konsequenz wäre, dass beide Partner jeweils den Lohnsteueranteil zahlen, den sie auch verdienen. Das soll für mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen. Gleichzeitig soll eine Art Familiensplitting kommen, dass Paare mit Kindern steuerlich bevorzugt. Ein Beispiel: Ihr habt zwei Kinder. In diesem Fall wird die Steuerlast durch vier geteilt, inklusive entsprechender Freibeträge. Kinderlose Paare können dagegen die Steuerlast nur auf zwei Schultern verteilen. Wann und ob diese Pläne aber umgesetzt werden, steht aber noch in den Sternen. Bis dahin solltet Ihr wie gehabt möglichst clever eure Steuerklasse wählen.