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Gleicher Lohn für alle?

Entgeldtransparenzgesetz

von Jonas Rüffer

Wieviel verdienst du eigentlich?
Haben Sie diese Frage schon einmal Jemandem gestellt? Die meisten Menschen wissen noch nicht mal was ihr Partner verdient, geschweige denn ihre Eltern, Geschwister oder Freunde.
Denn, typisch deutsch, über Geld spricht man nicht und eben besonders nicht über das Gehalt.
Um das zu ändern, wurde im Juli vergangenen Jahres das sogenannte Entgelttransparenzgesetz eingeführt. Anfang diesen Jahres wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet.

 

Der große Unterschied

Fakt ist, dass auch im 21. Jahrhundert Frauen immer noch deutlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen.

Die Gehaltsdifferenz liegt bei satten 21 Prozent, ergab eine Studie des Statistischen Bundesamtes. Demnach verdienten Frauen im Schnitt 16,59 Euro/brutto pro Stunde (Männer: 21,00 Euro).

Betroffene konnten bisher relativ wenig dagegen machen. Schließlich weiß keiner so ganz genau, was der Tisch-Nachbar denn nun wirklich verdient und warum der oder die mehr bekommt als man selber. Kurzum: eine schwierige Argumentationsgrundlage dem Chef oder der Personalabteilung gegenüber.

Den Gehaltsvergleich einfacher machen soll nun das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ (kürzer: Entgelttransparenzgesetz –EntgTranspG).

Was besagt das Gesetz?

In Paragraph 1 heißt es:

„Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Übersetzt bedeutet das: Gleiche Arbeit = Gleiches Geld.“

Mit dem Gesetz ist es strafbar, Menschen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit aufgrund ihres Geschlechts schlechter zu bezahlen.

Ab wann ist die Arbeit denn gleich oder gleichwertig?

Laut §4 des Gesetzes ist die Arbeit gleich, wenn eine identische oder eine gleichartige Tätigkeit ausgeführt wird. Die zu vergleichenden Angestellten befinden sich in einer gleichen Arbeitssituation (z.B. Verantwortung, Arbeitszeit, Tätigkeit etc.).

Und wenn ich mein Arbeitsvertrag bereits unterschrieben habe?

Ja, das verhandelte Gehalt wäre bei ungleicher Bezahlung damit unwirksam. Gleiche Arbeit = Gleicher Lohn.

Gilt das auch rückwirkend?

TBD

Wo beschwere ich mich?

Erster Ansprechpartner ist der Betriebsrat in Ihrer Firma. Wenn es diesen nicht gibt, dann beim Arbeitgeber direkt (z.B. Chef) selbst. Binnen drei Monaten muss dieser dann Auskunft erteilen, sieht das Gesetz vor.

Das Formular zur Beantragung gibt es hier.

Müssen meine Kollegen mir dann sagen, was sie verdienen?

Nein. Sie suchen sich eine Vergleichstätigkeit und könne dann die Gehälter dieser Vergleichstätigkeit und ihrer eigenen Tätigkeit anfordern. Damit ihre Kollegen trotzdem anonym bleiben, bekommen Sie den sogenannten Median (mittlerer Wert) der Gehälter mitgeteilt.

Ein Beispiel:

Verkäufer in einer Firma bekommen folgende Gehälter: 1500 Euro, 1600 Euro, 1650 Euro, 1700 Euro, 1800 Euro, 1830 Euro, 1870 Euro – dann ist der Median 1700 Euro. Die eine Hälfte der Gehälter beträgt mehr als 1700 Euro, die andere weniger.

Wichtig: Um die Gehälter vergleichen zu können, müssen mindestens 6 Personen des anderen Geschlechts den Job machen.

Wenn ich mich beschwere, verliere ich doch meinen Job…

Nein, auch dagegen können Sie dann vorgehen. Wer das Gesetz in Anspruch genommen hat, darf deswegen nicht diskriminiert werden.

Was ist, wenn mein Chef dann argumentiert, dass mein Kollege extra Fähigkeiten hat?

Nein, auch das geht dann nicht mehr so einfach. Sie bekommen nämlich ganz genau aufgeschlüsselt wie sich Ihr Gehalt zusammensetzt. Wenn Sie also dieselbe Stelle haben, bzw. wie oben beschrieben die Arbeit gleichwertig ist, darf auch kein Unterschied bestehen.

Wir sind aber nur zehn Mitarbeiter, wie soll man da vergleichen?

Das ist tatsächlich ein Problem. Das Gesetz gilt nur, wenn ihr Betrieb mehr als 200 Mitarbeiter hat.

Wie geht es dann weiter?

Bei einem Unterschied, muss ihr Arbeitgeber ihr Gehalt ausgleichen.

ZASTER-Fazit:

Das Gesetz ist noch nicht perfekt, aber auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
Haben Sie das Gesetz schon in Anspruch genommen? Dann schreiben Sie uns von Ihren Erfahrungen. Neben dem Formular finden Sie außerdem hier noch einmal alles mit einem ausführlichen Beispiel erklärt. So sind sie topfit um ihr Gehalt überprüfen zu lassen.
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ein Artikel von
Jonas Rüffer
Jonas Rüffer (Jahrgang 1991), ist seit Februar Teammitglied der Zasterredaktion. Vorher hat er seinen Master in Politik abgeschlossen. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit Servicethemen wie Kryptowährungen oder Geld- und Finanzpolitik.