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KLUG ANGELEGT

Freistellungsauftrag – wie, was, wo?

von Eileen Wegner

Steuern ist für viele keine Sache, die unter den „Sexiest Themen alive“ landen würde. Doch alle, die ihr Geld nicht unter der Matratze horten, sollten sich zumindest grundlegend mit dem Thema Steuern und Freistellungsauftrag auseinandersetzen.

Sobald du Geld investierst und Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen erhältst, musst du diese versteuern. Aber nicht komplett. In Deutschland gibt es einen Freibetrag. Dies bedeutet, es gibt eine Summe bis zu der du keine Steuern zahlen musst. Das Geld bekommst du komplett und kannst es in dein Sparschwein packen oder wieder neu investieren. Für Singles ist diese Summe  801 Euro und Verheiratete dürfen 1.602 Euro einnehmen ohne darauf Steuern zu zahlen. Dieser Freibetrag steht dir zu. Aber er muss von dir im Vorfeld beantragt werden. Solltest du das nicht machen oder vergessen, ist es halb so schlimm. Dann kannst du dir die zu viel gezahlten Steuern mit der Steuererklärung wiederholen. Ist also kein Beinbruch, aber vermeidbar. 

Lass uns aber vorher einmal darauf eingehen, was Kapitalerträge sind und wie sie überhaupt besteuert werden. 

Die bekanntesten und somit am weitesten verbreiteten Kapitalerträge sind Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften und Ausschüttungen aus Fonds und ETFs. Zinsen erhältst du bei Festgeldkonten, Tagesgeldkonten oder aus festverzinslichen Wertpapieren wie Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen. Dividenden bekommst du, wenn du in Aktien investiert hast. Diese werden jährlich nach der Hauptversammlung ausgezahlt. Manchmal gibt es die auch halbjährlich oder vierteljährlich. Das ist eher seltener und kommt sehr aufs Unternehmen an. Kursgewinne erzielst du, wenn du Wertpapiere, also eben Aktien, ETFs oder Fonds mit Gewinn verkaufst.

Ausschüttungen erhältst du, wenn du in ETFs und Fonds investiert hast. Diese werden dann beispielsweise jährlich in deinem Verrechnungskonto vom Depot gutgeschrieben. Alle diese Erträge fallen unter die Steuerpflicht. Ein Sonderfall kommt noch hinzu: Solltest du eine Kapitallebensversicherung nach dem 01.01.2005 abgeschlossen haben, sind die Gewinne daraus auch steuerpflichtig, Egal, wo nun deine Erträge herkommen, die Kapitalertragssteuer ist immer gleich hoch und fällt eben an, wenn du über die 801 Euro kommst. 

Wie viel Kapitalertragssteuer fällt denn an?

Zum Glück sind hier die Steuersätze sehr genau festgelegt. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf den Abgeltungsbetrag und, wenn du einer Kirche angehörst, zahlst du 8 oder 9 Prozent aus den Abgeltungsbetrag an Steuern. 

Dein Freibetrag

Wie bereits erwähnt, erhältst du einen Freibetrag von 801 Euro, wenn du Single bist oder beschließt dein Leben ohne Trauschein zu verbringen. Ehepaare haben zusammen die doppelte Summe von 1.602 Euro als Freibetrag. Das können sie getrennt oder zusammen für ihre Konten und Wertpapierdepots beantragen. Auch Kinder haben diesen Freibetrag. Solltest du bereits Kinder haben und in ihrem Namen Geld investieren, denke auch hier an den Freistellungsauftrag. Wichtig ist, dass das Depot auf ihren Namen läuft.

Hier kannst du ihn beantragen

Das Beantragen ist relativ einfach. Einen Freistellungsauftrag erteilst du bei deiner Bank. Also überlege dir, wo du überall Verträge abgeschlossen hast aus denen du Kapitalerträge erhältst. Bist du bei mehreren Banken, musst du natürlich bei jeder Bank deinen Freibetrag beantragen. Behalte aber auch hier alles im Blick. Denn der Freibetrag gilt insgesamt und nicht pro Bank. Den Freistellungsauftrag kannst du bei den meisten Banken und Online-Depots direkt auf der Webseite stellen. An häufigsten versteckt er sich in den Einstellungen. Was du dafür brauchst ist deine Steuer-Identifikationsnummer. Die findest du auf deiner Gehaltsabrechnung und auf deinem Steuerbescheid. 

Der Auftrag gilt immer ab dem 01. Januar des Kalenderjahres in dem du diesen beantragst und kann bis 31. Dezember des Jahres auch wieder gekündigt werden. Bei manchen Banken gibt es auch die Möglichkeit den Auftrag unbefristet zu erteilen. Natürlich, bis du ihn wiederrufst oder den Auftrag änderst. 

Fazit

Alle Kapitalerträge sind steuerpflichtig ab dem Freibetrag von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro bei Verheirateten. Der Freistellungsauftrag muss bei der jeweiligen Bank gestellt werden. Solltest du dies verpassen, bekommst du über die Steuererklärung zu viel gezahlte Steuer wieder zurück. 

ein Artikel von
Eileen Wegner
Eileen ist Journalistin, Podcasterin und leidenschaftliche Sparfüchsin. Sie ist ihren Eltern sehr dankbar, dass sie ihr beigebracht haben mit Geld umzugehen. Diese Tipps gibt sie nun an ihren Sohn weiter - und natürlich bei ZASTER.