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Flug gestrichen: Ein Grund zur Freude und Entschädigung?

von Isabella Müller-Reinhardt

Euer Flug hat Verspätung? Oder hebt gar nicht erst ab? Da klingelt die Kasse! Welche Entschädigung euch zusteht erfahrt ihr auf ZASTER.

Freut ihr euch auch schon so sehr auf euren nächsten Flug? Wenn ich mir so ansehe, was momentan an deutschen Flughäfen abgeht, dreht sich mir der Magen um. In drei Wochen geht es für mich in den Urlaub. Ins Ausland. Mit dem Flugzeug. Ich bereite mich lieber jetzt schon mal seelisch auf sehr lange Warteschlangen und Verspätungen vor. Statt, wie üblich zwei Stunden werde ich lieber vier Stunden vor Abflug in der Check-in-Halle aufschlagen und sollte mein Gepäck nicht mitkommen, werde ich mir ein Ersatzoutfit, einen Bikini und meine Zahnbürste ins Handgepäck stecken. Besser ist. Aber was für Rechte habe ich überhaupt? Steht mir eine Entschädigung zu, wenn mein Flug Verspätung hat oder gar annulliert wird? JA!

Im Jahr 2004 wurde vom Europäischen Parlament und Rat die sogenannte Fluggastrechte-Verordnung verabschiedet, ein Jahr später ist sie in Kraft getreten. Seitdem gibt es innerhalb der EU eine gemeinsame Regelung für Ausgleichsleistungen für Fluggäste. Bedeutet: Bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen haben Passagiere einheitliche Rechte. 

Dein Flug ist überbucht und du wirst nicht mitgenommen?

Dein Flug wird annulliert?

Dein Flug hat mehr als drei Stunden Verspätung? Dann steht dir eine Ausgleichsleistung, eine Entschädigung, anders gesagt Geld zu. Wie viel? Bis zu 600 Euro (!). 

Ich möchte jetzt Oma Helga von nebenan nicht zu nahe treten, aber bevor sie einen handgeschriebenen Brief an einen Großkonzern wie Lufthansa schreibt oder sich gleich einen Anwalt sucht, gibt es Firmen, die Oma Helga oder uns helfen. Und da hat sich mittlerweile ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Du gehst nicht mehr alleine gegen eine Fluggesellschaft vor, sondern beauftragst eine Firma. Du trittst deine Rechte an diese Firma ab, bekommst innerhalb kürzester Zeit einen Großteil deiner zustehenden Ausgleichszahlung und den Rest, etwa 20-30% behält die Firma für sich als Art Erfolgsbeteiligung.

Eine Win-win-Situation. Die Firma schlägt sich mit dem ganzen juristischen Kram und dem Schriftwechsel rum, bekommt dafür eine Provision und du musst dich um nichts weiter kümmern. Egal ob bei Flugrecht.de, flightright.de, sos-flugverspaetung.de oder fairplane.de könnt Ihr ganz easy und schnell online eure Ansprüche geltend machen.

Immer? Nein. Natürlich gibt es Ausnahmen. Bei „außergewöhnlichen Umständen“, die von der Fluggesellschaft nicht zu verantworten sind, entfallen deine Ansprüche. Dazu zählt beispielsweise, Unwetter, Terror oder Streik. Und, ganz wichtig, die Fluggesellschaft muss ihren Hauptsitz in der EU haben oder in der EU starten.

Ich saß vor vier Jahren mal in der Türkei am Flughafen fest. Meine Maschine hatte neun Stunden Verspätung. Ich habe damals nicht einen Cent gesehen. Die Airline hat ihren Firmensitz in Istanbul und somit greift die EU-Verordnung nicht. Blöd.

Und jetzt wünsche ich euch einen guten nächsten Flug und viel Erfolg beim Beantragen der Ersatzleistungen!

ein Artikel von
Isabella Müller-Reinhardt
Isabella Müller-Reinhardt

Die in Madrid aufgewachsene Münchnerin arbeitet seit mittlerweile mehr als zwanzig Jahren als Sportmoderatorin für verschiedene deutsche und englische Fernsehsender. Zu den Stationen Müller-Reinhardts zählen unter anderem ARD, ITV, Sport1, Sky und Arena. Zudem plaudert sie in einem Podcast über „Weiberkram“, schreibt diverse Sportkolumnen und hat mit "Mensch Trainer" im Sommer 2020 ihr erstes Buch veröffentlicht.