Fleischindustrie führt Mindestlohn ein
Nach drei Verhandlungsrunden gibt es nun eine Einigung: Für rund 160.000 Beschäftigte in den Schlachthöfen und Wurstfabriken gilt eine neue Lohnuntergrenze von 10,80 Euro. Geeinigt haben sich darauf die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Arbeitgeber der deutschen Fleischwirtschaft. Schrittweise soll der Mindestlohn dann über 11 Euro Anfang 2022 bis auf 12,30 Euro zum 1. Dezember 2023 angehoben werden. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Anfang 2021 bei 9,50 Euro und steigt bis zum 1. Juli 2020 auf 10,45 Euro. (Spiegel Online)