Anders als bei Sportvereinen stellt sich die Sachlage im Fitnessstudio dar. Sprich: Für ein wegen Corona geschlossenes Gym musst du keine Beiträge bezahlen. Das Gleich gilt auch für Yogakurse, Musik- und Tanzschule oder private Trainerstunden. Hast du deine Beiträge im Voraus überwiesen, kannst du also den Anteil zurückverlangen, der in die Corona-Zeit fällt.
Große Ketten wie McFit und FitX geloben, dass jetzt monatlich gezahlte Geld am Ende der Mitgliedschaft beitragsfrei zu ersetzen. Kleinere Anbieter, bitten ihre Kunden weiterzuzahlen oder einen Gutschein zu akzeptieren, weil sie in akute Zahlungsschwierigkeiten geraten. Übrigens: Ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung hast du durch die Coronakrise nicht.
Sportsender-Abo: Bekomme ich mein Geld zurück?