Der Käufer kann sich entgegen der geschürten Erwartung nicht zurücklehnen, sondern muss seinen Pflichten als Bauherr nachkommen. Das heißt etwa, Verordnungen der Gemeinde zu kennen und einzuhalten, oder nicht automatisch enthaltene Leistungen wie den Kellerbau oder den Wasser- und Stromanschluss zu veranlassen. Die „Wirtschaftswoche“ schlüsselt für Sie alle wichtigen Punkte auf, die es zu berücksichtigen gilt, damit der schnelle Wunsch vom eigenen Haus nicht zum finanziellen Alptraum wird.
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