Die Bundesbank empfiehlt, Banknoten nach dem Prinzip „Fühlen-Sehen-Kippen“ zu prüfen: Auf der Vorderseite sollten Teile des Druckbildes fühlbar sein, echte Hologramm-Elemente verändern sich beim Kippen und ist das nur in der Durchsicht erkennbar? Einen Ersatzanspruch besteht allerdings nicht. Da die Weitergabe jedoch strafbar ist, sind Verbraucher angehalten, die Polizei zu verständigen und das Geld abzugeben, wie „Spiegel Online“ informiert.
Falschgeld