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MITTAGSBRIEFING

EuGH stärkt Anspruch auf Urlaubstage, Hackerangriff auf Smartphone-Bank Revolut, Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf nicht gewährleistet

von Zaster Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

EuGH stärkt Anspruch auf Urlaubstage

Den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestärkt. In drei Fällen aus Deutschland entschied das Gericht, dass der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen nicht verfällt, wie die Richter am Donnerstag (22.09.2022) mitteilten. In einem der Fälle forderte die Klägerin, eine Bilanzbuchhalterin, nach ihrer Kündigung eine finanzielle Abgeltung der Urlaubstage, die sie wegen nach eigener Aussage jahrelangen hohem Arbeitsaufkommens nicht genommen hatte. Nun ist es rechtlich aber so: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dazu auffordern, den Urlaub zu nehmen, und darauf hinweisen, dass die Tage sonst verfallen könnten. Tut er dies nicht, habe er sich selbst in die Situation gebracht, mit Anträge auf finanzielle Vergütung lange zuvor entstandener Ansprüche konfrontiert zu sein. Mehr dazu hier. (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Hackerangriff auf Smartphone-Bank Revolut

Nach eigenen Angaben ist die britische Smartphone-Bank Revolut Opfer einer Cyberattacke geworden. Das geht aus einer Mitteilung des Fintechs an die Aufsichtsbehörden in Litauen hervor. Revolut arbeitet in Europa mit einer Banklizenz aus Litauen. In Deutschland konkurriert Revolut mit Neo-Banken wie N26. Die App ermöglich unter anderem Überweisungen, Investments und Kryptowährungshandel. Bezüglich des Hackerangriffs, habe Revolut den böswilligen Zugriff am späten Abend des 11. September entdeckt und sei in der Lage gewesen, den Angriff bis zum nächsten Morgen zu isolieren. Was das Ziel des Angriffs war, ist bisher unklar. Von einer Erpressung mit Ransomware ist jedenfalls keine Rede. Nach einer Finanzierungsrunde im vergangenen Jahr (2021), in der sich Revolut 800 Millionen US-Dollar sicherte, wird das Start-up mit rund 33 Milliarden US-Dollar bewertet. (Spiegel Online)

Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf nicht gewährleistet

Die EU-Kommission hat wegen der mangelnden Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland habe keine nationalen Maßnahmen mitgeteilt, erklärte die Kommission am Mittwoch (21.09.2022). Das Ziel der Richtlinie ist die Gleichstellung der Geschlechter bei der Arbeitsmarktbeteiligung. Dafür sollen Betreeungsaufgaben gerechter verteilt werden. Mit der Richtlinie wurde zum Beispiel ein Vaterschaftsurlaub eingeführt, der das Recht auf mindestens zehn Tage Urlaub um den Geburtszeitpunkt gibt. Außerdem haben Eltern Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub, zwei davon dürfen nicht auf den Partner übertragen werden. Außerdem sollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Angehörige pflegen, fünf Urlaubstage pro Jahr erhalten. (Der Tagesspiegel)

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Zaster Redaktion
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