© Marga Santoso / Unsplash
ETFS

ETFs verkaufen: Alles was Du wissen musst

von Pauline Brinkmann

ETFs sind die beste Option für Börseneinsteiger oder Menschen, die nur ein kleines Kapital zur Verfügung haben und auf Grund dessen nicht optimal diversifizieren können. Die Faustregel für ETFs lautet in der Regel: Investieren und liegen lassen. Denn ETFs haben meist eine konstante Rendite und unterliegen den Marktschwankungen eher weniger.

Kurzfristige Gewinne durch Rumgeschiebe sind hiermit eher nicht zu erzielen. Doch manchmal lässt es sich nicht vermeiden einen ETF zu verkaufen, nämlich dann, wenn man kurzfristig Geld braucht und dies ohne größere Verluste ausgezahlt haben möchte.

Möglich, aber eher selten ist jedoch auch eine Negativentwicklung des ETFs, dies kann gerade dann vorkommen, wenn der gekaufte ETF ein sogenannter Themen ETF und kein Welt-ETF ist und sich das jeweilige Thema nicht als besonders profitabel, krisenfest oder trendig beweist.

Möchtest du deinen ETF verkaufen, so musst du deinem Broker eine Verkaufsorder aufgeben. Bei manchen bedarf es dafür noch einigen zusätzlichen Eingaben wie beispielsweise der Wertpapierkennnummer (WKN) und der ISIN des betreffenden ETFs. Viele Neobroker Apps hingegen gestalten den An- und Verkauf deutlich unkomplizierter, hier ist nur die Eingabe der Stückzahl von Nöten. Außerdem musst du noch die Börse auswählen, an der du verkaufen möchtest. Schließlich muss der Kauf in der Regel noch mit einer TAN oder einem von dir festgelegten Passwort bestätigt werden. Wird die Order ausgeführt, erhältst du nicht den vollen Kurswert deines ETFs multipliziert mit den verkauften Anteilen, sondern es werden noch die Verkaufskosten abgezogen.

Doch Achtung ist hier nicht nur im Hinblick auf die Differenz im Hinblick auf den Kaufwert des jeweiligen ETFs, sondern ebenso im Hinblick auf die Transaktionskosten geboten, also die sogenannten Ordergebühren. Diese werden nämlich zusätzlich am Ende des Verkaufs nochmal vom theoretischen Verkaufswert subtrahiert. Die Ordergebühr ist kein festgesetzter Wert, sondern differiert je nach Anbieter. Die in den vergangenen Jahren aus dem Boden gesprungenen Neobroker Apps beispielsweise werben mit einer besonders niedrigen Ordergebühr, so liegt diese zum Beispiel bei Trade Republic nur bei einem Euro. Bei den klassischen Direktbanken sind diese Gebühren deutlich hochpreisiger und setzen sich teilweise aus prozentualen Anteilen des Verkaufswertes oder anderer Gebühren zusammen. Auf verschiedenen Webseiten kannst du die Gebühren der unterschiedlichen Anbieter vergleichen, um dir einen optimalen Überblick zu verschaffen, so beispielsweise auch auf extraETF.

Zusätzlich zu der Ordergebühr kann bei diversen Brokern noch die sogenannte Handelsplatzgebühr dazukommen. Diese bemisst sich nach der jeweiligen Börse. Hier ist es ratsam vor dem Verkauf eines ETF die verschiedenen Handelsplätze miteinander zu vergleichen.

Abgesehen von Direktgebühren fällt beim Verkauf eventuell zusätzlich noch eine Steuer an, nämlich die sogenannte Abgeltungssteuer, diese beträgt 25%. Dies gilt jedoch ausschließlich für die Fälle, in denen du deine ETFs mit Gewinn verkaufst, respektive du eine Dividendenzahlung erhältst. Bei der Steuerkalkulation findet jedoch sofern man bei der Bank, beziehungsweise dem Broker den jeweiligen Freistellungsantrag gestellt hat, ein Sparerpauschalbetrag Berücksichtigung. Für Alleinstehende beträgt dieser 801,- € und für Verheiratete 1.602,- €.  

Bei der Berechnung der von dir zu zahlenden Steuern finden außerdem noch weitere Faktoren Berücksichtigung, so beispielsweise der zeitliche: Hier ist es entscheidend, wie lange Du deine ETF-Anteile schon hältst. Hast du deine Anteile vor dem Jahre 2009 gekauft, so sind Gewinne aus dem Verkauf nicht in gleicherweise steuerpflichtig, wie jene die danach gekauft wurde. Bis einschließlich 2017 waren diese sogar vollständig steuerfrei. Mittlerweile wurde es so geregelt, dass du in diesem Falle einen Freibetrag von 100.000 Euro hast.

Gegebenenfalls kann man zusätzlich sogar, wenn der Gewinn die Freistellungsgrenze übersteigt, über den Steuerfreibetrag Steuern sparen. Dieser Betrag lag für 2021 bei mehr als 9.744 Euro pro Person, und zwar für jene Fälle, in denen du nur ein geringes Einkommen beziehst, wie beispielsweise als Rentner, Geringverdiener oder Student. Dann musst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, die du einfach bei der depotführenden Bank, respektive deinem Broker vorliegst und die dich von etwaigen Steuern befreit.

Doch auch ungerade Zahlen, sogenannte Bruchstücke an ETFs kannst du an der Börse gut verkaufen. Möchtest du zum Beispiel 0,4 ETF-Anteile veräußern, so musst du dafür keine Gebühren bezahlen. Veräußerst du hingegen 1,7 so werden für den Verkauf des ganzen ETFs Gebühren fällig, für den ETF-Anteil von 0,7 hingegen auch nicht.

ein Artikel von
Pauline Brinkmann
Pauline studiert in Potsdam und Lausanne Rechtswissenschaften. Ihr besonderes Interesse gilt jedoch nicht Mietverträgen, sondern politischen und gesellschaftlichen Prozessen.