Erleichterungen Kinderkrankengeld
Beim Kinderkrankenkeld hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach Erleichterungen für Eltern angekündigt. Künftig müsse man nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen, um Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen, sondern erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig. Ziel sei es, dass die Änderung bereits noch in dieser Winter-Erkältungssaison (2023) starten soll. Für erkrankte Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Zudem soll die Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil nach Sonderregelungen in der Pandemie auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil erhöht (davor zehn Tage) werden. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen. (Spiegel Online)
Hohe Lebenshaltungskosten
In Deutschland haben vier von zehn Menschen nach eigenen Angaben derzeit weniger Geld als noch vor einem Jahr, über das sie monatlich frei verfügen können. In einer YouGov-Umfrage im Auftrag der in Nürnberg ansässigen Teambank antworteten insgesamt 43 Prozent der 3159 befragten Erwachsenen, ihre nicht für Fixkosten verplanten finanziellen Mittel seien in den vergangenen zwölf Monaten „etwas geringer“ (25 Prozent) beziehungsweise „sehr viel geringer“ (18 Prozent) geworden. Allerdings ist zumindest die allgemeine Teuerung zuletzt deutlich zurückgegangen. Im September 2023 sank die jährliche Inflationsrate in Deutschland mit 4,5 Prozent auf den niedrigsten Stand seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022. Gefragt nach der Höhe ihrer Rücklagen für unvorhergesehen Ausgaben gab etwas mehr als ein Fünftel der Umfrageteilnehmer (22 Prozent) an, sie verfügen über mindestens 5000 Euro. (Welt Online)
Erzeugerpreise sinken
In Deutschland sind die Erzeugerpreise im September 2023 weiter gefallen. So hätten die Produzenten gewerblicher Produkte durchschnittlich 14,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2022) verlangt, so das Statistische Bundesamt. Das war der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Von August auf September 2023 sanken die Produzentenpreise um 0,2 Prozent. Den starken Preisrückgang erklärt das Bundesamt vor allem mit einem Basiseffekt: Im vergangenen Jahr waren die Erzeugerpreise zeitweise mit einer Rekordrate von 45,8 Prozent gestiegen. Entscheidend für den starken Rückgang der Erzeugerpreise waren nun erneut die Preisrückgänge bei Energie, aber auch bei Vorleistungsgütern. Mehr dazu hier. (Zeit Online)