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EUGH-Urteil

Entschädigung bei verspäteten Flügen auch im Ausland

von Hannes Lustermann

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen mit einem Grundsatzurteil gestärkt: Unter bestimmten Bedingungen haben sie bei verpassten Anschlussflügen im Ausland einen Anspruch auf Entschädigung.

Wer Ausgleichsforderungen an seine Fluggesellschaft stellen möchte, muss laut dem Urteil zwei Kernvoraussetzungen erfüllen: Der Abflugsort des verspäteten oder abgesagten Flugs muss innerhalb der EU-Grenzen liegen, und der verpasste Anschlussflug muss Teil der ursprünglichen Buchung gewesen sein. Ab drei Stunden Verspätung kann der geschädigte Passagier dann eine finanzielle Entschädigung fordern, wie die „Rheinische Post“ berichtet.

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Hannes Lustermann