Abgaben für den Staat

100 Jahre Einkommensteuer – eine kurze Geschichte

von Moritz Weinstock

Wer Geld verdient, muss Einiges davon an Bund und Länder abführen. Warum das so ist und wie es dazu kam, erklärt dir ZASTER.

Mit der Einkommensteuer gibt jeder Mensch, der in Deutschland Geld verdient, einen Teil seines Verdienstes an Bund, Länder und Gemeinden ab. Sie zählt damit neben Körperschafts – und Umsatzsteuer zu den sogenannten Gemeinschaftssteuern. Diese wiederum bilden die Haupteinnahmequelle des Bundes.

Ohne sie würde in Deutschland nur wenig funktionieren. Im Jahr 2017 spülte allein die Einkommensteuer rund 255 Milliarden Euro in die Staatskassen. Mit dem heutigen Tag gibt es sie bereits seit 100 Jahren. Hier ist ihre Geschichte.

Frisches Geld für die Republik

Bereits vor der Weimarer Republik existierten verschiedene Ansätze zur Besteuerung von Privatpersonen. Damals dienten sie, wie beispielsweise im Ostpreußen des frühen 19. Jahrhunderts, vorrangig der Finanzierung von Kriegen. Doch erst mit der Finanzreform von 1920, ausgearbeitet von Reichsfinanzminister Matthias Erzberger, entstand ein Steuersystem, dessen umfassende Gesetze eine Zentralisierung der Finanzverwaltung sowie eine einheitliche Steuererhebung möglich machten.

Insgesamt entstanden mit den Reformen rund 1.000 Finanzämter in den 26 Ländern der Weimarer Republik. Zu Beginn übernahmen 12.000 Beamte die neu anfallenden Aufgaben, bis zum Ende der Reformen waren schlussendlich 30.000 Menschen in diesem Sektor tätig.

So viele Beamten brauchen jedoch auch Aufgaben – und davon gab es jetzt genug. Denn mit den Reformen traten 16 Finanz- und Steuergesetze in Kraft. Während die Bürger zu Kaiserzeiten zwischen 0,6 Prozent (für Jahreseinkommen von 900 bis 1050 Mark) und maximal 4 Prozent (für Jahreseinkommen über 100.000 Mark) Einkommensteuer zahlen müssten, wurden nun auch Abgaben auf Luxusartikel, Umsatz und Erbschaften erhoben. Der Spitzensteuersatz auf Einkommen lag zu diesem Zeitpunkt bereits bei 60 Prozent.

Nach dem Krieg ist vor dem Krieg

Der Finanzbedarf Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg war enorm. Erzberg selbst behauptete, er sei um über „900 % gegenüber den letzten Vorkriegsjahren“ gestiegen. Fakt ist jedoch, dass er mit seinen Reformen, sprich die Bürger, bald schon für mehr als 80 Prozent des Einkommens der Republik aufkamen.

Damit machte er sich selbstverständlich nicht nur Freunde. Waren es die neuen Steuergesetze oder seine politische Gesinnung? Am 26. August 1921 wurde er jedenfalls von rechtsterroristischen Attentätern ermordet. Doch selbst nach der Machtergreifung Hitlers wurden seine Reformen weiterentwickelt. 1934 wurden beispielsweise die Lohnsteuerklassen I – IV eingeführt.

Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs setzt sich die Entwicklung der Einkommensteuer fort. Die Alliierten trugen mit der Entwicklung und Umsetzung des Marshallplans nicht nur maßgeblich zum Wiederaufbau Deutschlands bei. Mit ihren Kontrollratsgesetzen vom Oktober 1945 bzw. Februar 1946 schnellten auch die Steuertarife in die Höhe. Bis zu 95 Prozent ihres Einkommens mussten Spitzenverdiener nun abführen.

Wofür das Geld genau eingesetzt werden soll, wurde allerdings erst mit den Grundgesetzen von 1949 festgelegt. Demnach sollten zunächst die jeweiligen Länder von den Einnahmen profitieren. Später, mit dem Verfassungsänderungsgesetz von 1955, wurde die Einkommensteuer zur Gemeinschaftssteuer hinzugefügt und kam nun auch dem Bund zugute.

Ende der krassen Steuersätze

Die Zeit horrender Steuersätze von mehr als 60 Prozent war nun vorbei. Stattdessen kam es spätestens mit dem Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 fast jährlich zu Anpassungen bei den Tarifen der Einkommensteuer. Bis zur Einführung des Euro im Jahr 2002 lag der Eingangssteuersatz bei durchschnittlich rund 22 Prozent. Der Grundfreibetrag stieg in diesem Zeitraum von 1.680 DM (1958–1964) auf 14.093 DM (2001) Jahreseinkommen. Der maximale Steuersatz lag indessen nur noch bei rund 52 Prozent im Durchschnitt.

Mit der neuen Währung (Euro) nahm auch die Besteuerung ab. Hielt man in den ersten Jahren noch weitgehend am zuletzt (2001) festgelegten Eingangssteuersatz von 19,9 Prozent fest, ebenso wie am maximalen Steuersatz von 48,5 Prozent. So behielten die Bundesbürger spätestens mit dem Jahr 2004 deutlich mehr Geld von ihrem Einkommen. Ab jetzt lag das Minimum bei 16 Prozent, wobei Spitzenverdiener maximal 45 Prozent ihres Einkommen abführen mussten.

Heute liegt der Freibetrag bei einem Jahresgehalt von 9.408 Euro. Wer mehr verdient, muss 14 Prozent davon an Einkommensteuer abführen. Als Spitzenverdiener gilt man erst ab einem Jahresgehalt von 57.051 Euro. Dann werden 42 Prozent davon dem Staat zugeführt. Und wer mehr als 270.500 Euro im Jahr verdient, muss mit 45 Prozent den höchsten Steuersatz in Deutschland zahlen.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.