© Planet Volumes / Unsplash
STEUERN

Diese Steuererleichterungen erwarten uns in 2023

von Maya Spies

Die aktuelle wirtschaftliche Lage ist für die meisten Menschen nicht gerade leicht zu schultern. Die derzeitige Inflationsrate von zehn Prozent ist weit entfernt von dem von der EZB festgelegten Ziel von zwei Prozent. Die steigenden Preise von Waren und Dienstleistungen sind unmöglich zu ignorieren. Nun versucht die regierende Ampelkoalition diese finanzielle Last in Form von steuerlichen Entlastungen auszugleichen.

Kalte Progression und Grundfreibetrag

Hier wurden vor allem Maßnahmen beschlossen, die der kalten Progression entgegenwirken sollen. Bei der kalten Progression handelt es sich um das Phänomen, dass Arbeitnehmer als Inflationsausgleich mehr Gehalt erhalten, dadurch jedoch automatisch in eine höhere Steuerklasse rutschen und somit schlussendlich prozentual mehr Steuern abgeben müssen. Dies macht den Inflationsausgleich wirkungslos. 

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, soll der Grundfreibetrag von 10.348 Euro auf 10.908 erhöht werden. Außerdem wird der Sparer-Pauschbetrag einem steuerfreien Betrag bei Singles auf von 801 Euro auf 1.000 Euro, bei verheirateten von 1.602 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Das bedeutet, alle Kapitalerträge werden erst ab diesen Werten versteuert. Als weiteren Inflationsausgleich sollen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen steuerfreien Bonus von 3.000 Euro auszahlen können. 

Außerdem soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei einem jährlichen Einkommen von 58.597 Euro auf 62.810 Euro und 2024 weiter auf ein jährliches Einkommen von 66.761 Euro angehoben werden. Weiterhin wird der Freibetrag des Solidaritätszuschlags von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro bzw. von 33.912 Euro auf 36.260 Euro bei Zusammenlegung erhöht.

Die Homeofficepauschale 

Als Überbleibsel der Pandemie gilt die Homeofficepauschale. Hier ist der abzusetzende Tagessatz bei 5 Euro geblieben, allerdings wurde die Anzahl der zulässigen Tage auf 200 angehoben, woraus eine Homeofficepauschale bis zu 1.000 Euro folgt.

Für die Familie 

Für Familien gibt es zudem die Erleichterung des Kindergeldes, welches pro Kind auf monatlich 250 Euro ohne Staffelung erhöht wird. Dieser wird für einkommensschwache Familien ergänzt durch den Kinderzuschlag, wobei man bis 250 Euro erhalten kann. Des Weiteren wird der Kinderfreibetrag erhöht, von 2.730 auf 3.012 Euro. Auch dieser soll 2024 weiter erhöht werden. Auch das Wohngeld wird bei einkommensschwächeren Menschen angehoben auf 370 Euro. 

Gas und Verkehr 

Angesichts der verminderten Gaslieferungen aus Russland erhöhte sich der Gaspreis in den vergangenen Monaten drastisch. Hier möchte die Regierung mit einer Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf sieben Prozent gegensteuern und die Bürger entlasten. Diese Minderung gilt allerdings ausschließlich für Gas, nicht etwa für Öl. 

Interessant für jeden ist zuletzt auch das 49-Euro-Ticket, welches ab April oder Mai 2022 das bundesweite Reisen günstiger machen wird. Bis dahin gibt es Aktionen wie beispielsweise das 29-Euro-Ticket in Berlin, damit schon jetzt der öffentliche Verkehr für viele erschwinglicher wird. 

ein Artikel von
Maya Spies hat Kulturwirtschaft in Passau studiert und steht jetzt vor vielen unbeantworteten Zukunftsfragen. Ihr Interesse gilt gesellschaftlichen Themen und finanzieller Bildung.