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GELDWÄSCHE

Deutschland hat ein Geldwäsche-Problem

von Theresa v. Rehlingen-Prinz

Deutschland hat ein Geldwäsche-Problem. Jedes Jahr werden bis zu 100 Milliarden Euro gewaschen. Jeden Tag gibt es neue Ermittlungen, doch große Erfolge bleiben aus. Wenn die Ermittler jemanden festnehmen, sind das meist Hausfrauen oder Arbeitslose, die nicht Teil des eigentlichen Problems sind. 

Wenn wir an Geldwäsche denken, denken wir oft an organisierte Kriminalität, Restaurants oder Läden in denen nur mit Bargeld bezahlt werden kann. Was in Wirklichkeit alles dazu gehört und wer dagegen ermittelt, fassen wir in diesem Artikel zusammen. 

Was ist Geldwäsche? 

Geldwäsche nennt man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Das Strafgesetzbuch stellt Geldwäsche in § 261 Abs. 1  mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren unter Strafe. 

Prostitution, Drogenhandel, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption stellen die Hauptbetätigungsfelder der organisierten Kriminalität dar. Straftäter dieser Bereiche „waschen“ große Summen „schmutziges Geld“ und begehen damit eine weitere Straftat? Um Geld zu „waschen“ wird es beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust.  

Am Ende ist so nicht mehr zu erkennen, woher die Gelder kommen und wem sie eigentlich gehören. Das Geld wird im normalen Wirtschaftsverkehr nutzbar, etwa zum Erwerb von Immobilien oder anderen Gütern. Am Ende einer „geglückten“ Geldwäschehandlung kann zum Beispiel niemand nachvollziehen, dass das Haus in der Stadt A der Person XY gehört und mit Geld aus Drogenhandel in der Stadt B finanziert wurde. Seit dem 2017 verabschiedeten Geldwäschegesetz, besteht eine Nachweispflicht zur Rückverfolgung von Geld ab 10.000 Euro. Wer also teure Waren oder Dienstleistungen bar bezahlt, kann ungewollt auch gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. 

Wer bekämpft Geldwäsche und wie wird sie bekämpft?  

Die Bekämpfung der Geldwäsche hat das Ziel, Täter daran zu hindern, illegal erwirtschaftetes Geld umzuwandeln, um es so den Anschein der Legalität zu geben. Die Bekämpfung von Geldwäsche hat eine repressive und eine präventive Seite, bei der es darum geht, die Täter zu ergreifen und zu bestrafen. Bereits das Melden von Verdachtsfällen erhöht die Transparenz von Finanzströmen und verhindert die Verschleierung von Geldströmen. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnern von zentraler Bedeutung. Kooperationen in konkreten grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren sowie Standards für die Bekämpfung der Geldwäsche sind wichtig. Solche wurden sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit durch die „Financial Action Task Force on Money Laundering“ etabliert.  

Im Februar 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche und folgte damit dem lang ersehnten Wunsch, Strafbarkeit von Geldwäsche für die Strafverfolgungsbehörden anwendbarer zu gestalten. Der bisherige Vortatenkatalog fiel zugunsten eines sogenannten „All-Crime-Approach“ aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Damit ist die kriminelle Herkunft der Mittel entscheidend, ganz gleich aus welcher Art von Vortat diese stammen.

Der neue § 261 StGB ist im März 2021 in Kraft getreten. Im August zog der Gesetzgeber das Transparenz- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) nach, dass sich nicht unwesentlich auf das GwG und die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten im Zusammenhang mit der Feststellung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter auswirkt. 

Probleme bei der Bekämpfung  

Geldwäsche findet grenzüberschreitend statt und ist durch die Globalisierung der Finanzmärkte deutlich komplexer geworden. Somit ist auch die Verfolgung und Eindämmung illegaler Transaktionen schwieriger. 2021 wurden in einer Studie von Transparency Germany vier zentrale Problembereiche identifiziert: Fehlendes Problemverständnis bei den zuständigen Behörden und Politiker*innen, Geldtransfers mit Bargeld und der Nicht-Finanzsektor insgesamt, die anonymen (Finanz-)Märkte sowie viel zu geringe Ermittlungskapazitäten.  

Die Studie deckte aber nicht nur Probleme auf, sondern bietet auch Lösungsansätze. Auf dieser Grundlage entwickelt die Studie 13 konkrete Handlungsempfehlungen. Dazu gehört eine bessere statistische Erfassung und gezielte Analyse von Geldflüssen, eine Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Finanz- und Nicht-Finanzsektor, ein Transparenz- und Immobilienregister, sowie zusätzliches Personal in spezialisierten Behörden und eine verstärkte Zusammenarbeit in der EU und international. 

Zukunftspläne der Geldwäschebekämpfung  

Neben der neuen Geldwäscherichtlinie bedarf es nach Einschätzung der Kommission eines europäischen Gesetzesregelwerks und einer Regulierungsbehörde sowie einer an den Markt angepassten Geldtransferverordnung, um Kryptowährungen in die Geldwäscheprävention einzubinden. Es geht auch erneut um eine einheitliche Bargeldgrenze. Doch wie sich das Geldwäschegesetz in Zukunft ändern wird, bleibt abzuwarten. 

ein Artikel von
Theresa v. Rehlingen-Prinz
Theresa ist Kommunikationstrategin und Texterin. Davor arbeitete sie national und international im Venture Capital Bereich. Nebenbei beschäftigt sie sich auch viel mit weniger prominenten Alternativanlagen wie z.B. Kryptowährungen.