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Was zu tun ist, wenn das Geld weg ist

Der große Albtraum – Insolvenz

von Jonas Rüffer

Es kann jedem passieren. Ob Unwetter, Jobverlust, Konkurs des eigenen Betriebes, unerwartet Ausgaben in gefährlicher Höhe oder konjunkturelle Veränderung. Plötzlich findet man sich in einer Situation wieder, in der das Geld knapp wird oder schon weg ist. Wenn dann der Gerichtsvollzieher an der Tür klopft ist es höchste Zeit für eine Insolvenz!

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Beudeutet Insolvenz kein Geld mehr zu haben?

Nein. Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Sind Schulden so hoch geworden, dass eine Rückzahlung ohne Existenzbedrohung nicht mehr möglich ist, ist man zahlungsunfähig. Dabei ist genau abzuwägen, ob man wirklich insolvent ist oder einfach nur in einem „finanziellen Loch“ steckt. Schulden haben bedeutet nicht gleich Insolvenz.

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Wie kan sowas passieren?

Es gibt viele Gründe für eine Insolvenz: Intern sind es unkontrollierte oder verschwenderische Ausgaben. Aber auch externe Faktoren können in die Insolvenz führen. Beispiele für externe Faktoren sind zum Beispiel Finanzkrisen oder auch der Jobverlust. Umweltkatastrophen, der Konkurs des eigenen Betriebs, etc..

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Ich bin zahlungsunfähig. Was soll ich tun?

Ist das Geld weg, gilt vor allem eins: Kühlen Kopf bewahren. Denn egal wie man in die Situation gelangt ist, um unversehrt wieder herauszukommen benötigt es vor allem ein System. Dabei ist die schwierigste Aufgabe die Akzeptanz der Situation. Tatsächlich scheitern die meisten daran, zuzugeben dass sie überschuldet sind. Anwälte und Insolvenzverwalter berichten immer wieder davon, dass die Betroffenen viel zu spät Hilfe suchen. Deshalb unser Tipp: Die Situation analysieren und sich frühzeitig informieren.

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Wie soll ich das alleine schaffen?

Müssen Sie gar nicht. Es gibt natürlich professionelle Hilfe, die Sie in Anspruch nehmen können. Wichtig ist, dass Sie zu den staatlich anerkannten Stellen gehen. Diese sind akkreditiert und können Ihnen mit Rat und Tat zu Seite stehen.

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Ich bin doch schon verschuldet! Jetzt soll ich auch noch Geld für einen Anwalt ausgeben?

Diese Stellen arbeiten zum Glück kostenlos. Sie könne jederzeit einen Termin buchen und sich dort Rat holen. Wichtig ist hierbei: Lieber einmal zu früh hingehen als wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“.

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Die nehmen mir doch sofort alles weg, was ich noch besitze, oder?

Zum Glück ist das nicht die erste Lösung. Das steht sogar im Gesetz! Denn bevor ihr Fall vor Gericht geht, muss bewiesen werden, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Die sieht meist wie folgt aus: Sie bezahlen einen Teil der Schulden zurück, der Rest wird Ihnen erlassen. Lassen sich die Gläubiger darauf ein, sind sie mit einem „blauen Auge“ davon gekommen.

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Wenn das nicht klappt?

Dann wird die Sache leider wirklich vor Gericht ausgetragen. In dem Fall wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dann wird versucht die Schulden abzubauen. Dafür müssen Sie dann leider von der Eigentumswohnung und dem Auto Abschied nehmen. Aber auch in diesem Fall wird ein Schuldenschnitt versucht.

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Ich hab doch gar nichts, was man mir wegnehmen kann!

Es wird ganz genau darauf geachtet, dass Ihre Existenz nicht bedroht wird. Man setzt sie nicht auf die Straße, wenn Sie zur Miete wohnen. Und wenn Sie ihr Auto für die Arbeit brauchen, behalten Sie das auch. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass sie den Ferrari (falls Sie einen besitzen) in ein günstigeres Modell umtauschen müssen. Und natürlich können Sie in der Zeit nicht in den Skiurlaub in die Schweiz fahren oder auf die Malediven fliegen.

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Ich bin Geringverdiener, was sollen die denn pfänden?

Auch hier wird auf ihre Existenzgrundlage geachtet. Ihr Gehalt wird nur gepfändet, wenn Sie genug verdienen. Sie werden einen Insolvenzverwalter haben, der die nächsten Jahre ein Auge auf ihre Finanzen wirft. Haben Sie nur das Nötigste, wird auch nichts gepfändet.

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Bei meinen Schulden darf ich für den Rest meines Lebens alles Geld abgeben!

Nein zum Glück nicht. Wenn ihr Schuldenberg nach 6 Jahren noch nicht abgebaut ist, verfällt der Rest. Sie haben also nach spätestens 6 Jahren einen Neustart. Wenn Sie nach 3 Jahren sogar schon 35% und die Verfahrenskosten bezahlt haben, wird Ihnen dann schon der Rest erlassen.

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Was für ein Gehalt? Wenn die auf der Arbeit mitbekommen dass ich insolvent bin, schmeißen die mich raus!

Das ist zum Glück rechtswidrig. Eine private Insolvenz ist kein Kündigungsgrund!

Sie benötigen Hilfe, weil Sie eine Insolvenz befürchten?

Alle Schuldnerberatungen finden Sie hier: Schuldnerberatungsstellen

Infos über eine Schuldensituation, mit Musterbriefen, dem Vorgehen etc. finden sie unter dem Infopapier des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendInfopapier

ein Artikel von
Jonas Rüffer
Jonas Rüffer (Jahrgang 1991), ist seit Februar Teammitglied der Zasterredaktion. Vorher hat er seinen Master in Politik abgeschlossen. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit Servicethemen wie Kryptowährungen oder Geld- und Finanzpolitik.