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SOZIALSTAAT

Der Deutsche Sozialstaat: Wer finanziert wen?

von Pauline Brinkmann

Insgesamt nahm der deutsche Staat im Jahr 2020 rund 1,6 Billionen Euro (!) ein. Primäre Einnahmequellen waren Steuereinnahmen wie Mehrwertsteuer, Einkommenssteuer oder Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Und wofür wurde das Geld eigentlich ausgegeben? Vornehmlich liefen die Mittel in Sozialleistungen wie Renten, Arbeitslosen- oder Kindergeld sowie in Sachleistungen wie Gesundheit oder Bildung.

Doch wer finanziert in Deutschland eigentlich wen?

Dazu passend hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kürzlich ein Modell veröffentlicht, welches ein genaueres Bild des deutschen Sozialstaates sowie dessen Finanzierungsstruktur zeichnen soll. Differenziert wird nach Altersgruppen und personenspezifischen Merkmalen wie Herkunft, Einkommen oder Geschlecht.

Es ist selbsterklärend, dass die Menschen aus den jüngeren Altersklassen – zumindest bevor sie den ersten Fuß in die Arbeitswelt gesetzt haben – auf Grund von Bildungsleistungen mehr kassieren als finanzieren. Durchschnittlich finanziert man in Deutschland mit 24 Jahren zum ersten Mal mehr als man kassiert. Ebenso ist erwiesen, dass man hierzulande mit Mitte 50 den größten Beitrag zahlt, und zwar durchschnittlich 20.500 Euro im Jahr. Dieses Geld fließt zusammen aus Einkommens- und Mehrwertsteuern sowie Kranken- und Rentenkassenbeiträgen.

Pünktlich zum Renteneintritt, sprich mit Anfang oder Mitte 60 dreht sich das Verhältnis von Abgaben und Zahlungen wieder, ab diesem Zeitpunkt überwiegen die kassierten Leistungen. Grund dafür ist abseits der sinkenden Steuerlast eine Zunahme der Leistungen aus dem Gesundheitssektor. So erhält ein 70-Jähriger hierzulande Im Jahr durchschnittlich 17 000 Euro an Rente und Pension plus 5900 Euro für Gesundheitsleistungen.

Als Zahlung des Staates an den Bürger wurden im Rahmen des Modells verschiedenste Leistungen miteinbezogen, so zum Beispiel Renten und Pensionen oder Grundsicherung im Alter, sowie Leistungen wie Arbeitslosengeld I und II (ALG I und ALG II). Des Weiteren wurden auch den Gesundheits- und das Bildungssektor betreffende Leistungen wie Zahlungen an Kindertagesstätten oder Universitäten und familienpolitische Leistungen wie Kinder- oder Elterngeld miteinbezogen. Als „finanzierende Beiträge“ sprich solche die an den Staat fließen wurden sämtliche Steuern und Sozialabgaben einkalkuliert.

Auch persönliche Merkmale spielen eine Rolle

Doch feststeht auch, dass sich Abgaben und Leistungen nicht nur anhand alterstechnischer Merkmale unterscheiden lassen, sondern auch abhängig von persönlichen Faktoren wie Geschlecht, Region, Wohnort, Einkommensklasse und Bildung.

Heute wurde wie jedes Jahr am 7. März der „Equal Pay Day“ zelebriert, also der Tag, an dem auf die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam gemacht wird. Erneut musste festgestellt werden, dass Deutschland von Equal Pay noch ein gutes Stück entfernt ist. Es bestehen nach wie vor erhebliche Gehaltsunterschiede bei den verschiedenen Geschlechtern, Männer verdienen im Schnitt 18 Prozent mehr als Frauen. Diese Divergenz wird auch im Rahmen des IW-Modells ersichtlich.

Die Experten verzeichneten einen nicht unerheblichen Niveauunterschied bei den abgeführten Steuern und Sozialabgaben zwischen Männern und Frauen, dies begründet sich auch in der progressiven Einkommenssteuer, die sich anhand des Gehaltes misst. Einen ersten Unterscheid beim Thema Abgaben an den Staat lässt sich ab der Altersklasse 25 Jahre und aufwärts erkennen, der Höhepunkt dessen ist mit Mitte 50 erreicht, also genau dann, wenn die Zahlungen an den Staat auch geschlechterübergreifend am größten sind. Doch mit dem Renteneintritt verringert sich dann auch der Unterschied, Männer geben dann wieder verhältnismäßig weniger Geld ab an den Staat als vorher.

Dieser Unterschied zwischen Männern und Frauen lässt sich auch anhand der sogenannten Transferleistungen gut erkennen. Frauen beziehen ab einem Alter von 23 Jahren im Durchschnitt mehr Transferleistungen als Männer. Der Grund hierfür ist jedoch nicht, dass Frauen eher dem Sozialstaat auf der Tasche liegen, sondern, dass sie mehr Bedürfnisse haben, da in der Regel sie die Verantwortung für die Kinder tragen und somit auch das Recht auf Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder einem Wohngeldzuschuss haben. Auch bei den Sachleistungen aus dem Bildungs- und Gesundheitswesen ist ein geschlechtsabhängiger Unterscheid zu erkennen. So beziehen Frauen in jungen Jahren auf Grund eines höheren Anteils an Hochschulbesuchen mehr Bildungsleistungen.

Ebenso nehmen sie Ende 20 in der Regel mehr Sachleistungen aus dem Gesundheitssektor in Anspruch, was sich mit einer Zunahme an Geburten erklären lässt. Im Alter von 40 Jahren und aufwärts ist die Höhe der in Anspruch genommenen Sachleistungen dann relativ ähnlich und beziehen sich von beiden Geschlechtern aus nur noch auf Gesundheitsleistungen. Mit Ende 50 wendet sich das Blatt erneut, ab diesem Zeitpunkt verursachen Männer im Durchschnitt höhere Gesundheitskosten als Frauen.

Abschließend gilt es zu betonen, dass das System anhand dessen diese Leistungen und Abgaben kalkuliert werden und in den letzten Jahren erheblich ins Wanken geraten ist. Grund dafür ist, dass der Sozialstaat ebenso wie wir dies von dem deutschen Rentensystem kennen, nur auf Basis des sogenannten Generationenvertrags funktioniert. Sprich: Die Jungen finanzieren die Alten. Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich die geburtenstärksten Jahrgänge allerdings kurz vor dem Renteneintritt, also kurz vor dem Zeitpunkt zu dem Leistungen höher werden als Abgaben.

Daher fordert Ökonom Dr. Martin Beznoska der die IW Studie maßgeblich geschrieben hat: „In dieser Legislatur müssen Reformen auf den Weg gebracht werden.“

ein Artikel von
Pauline Brinkmann
Pauline studiert in Potsdam und Lausanne Rechtswissenschaften. Ihr besonderes Interesse gilt jedoch nicht Mietverträgen, sondern politischen und gesellschaftlichen Prozessen.