Geld im Studium

Das kannst du als Student von der Steuer absetzen

von Carola Tunk

Du fragst dich, wieso deine „erwachsenen“ Freunde am Anfang des Jahres so panisch werden und eine Steuererklärung machen? Einerseits kannst du froh sein, dass dir der Papierkram als Student erspart bleibt. Andererseits läufst du so auch Gefahr, auf ganz schön viel Extra-Money zu verzichten. Und wer will das schon? Richtig, niemand. Deshalb erklären wir dir hier, was du als Student zum Thema Steuer wissen musst. Cash, cash, go!

Ein #funfact vorab: Der Staat zahlt nur denjenigen Steuern zurück, die in ihrem Leben auch schon mal Steuern bezahlt haben. Heißt im Klartext, wenn du noch nie einen Fuß in die Arbeitswelt gesetzt hast, brauchst du dir die Mühe mit der Steuererklärung erst gar nicht machen. Hattest du aber schon mal einen Ferienjob oder ein bezahltes Praktikum, dann kann es direkt los gehen. Denn dann wurde dir vom Staat schon mal Lohnsteuer abgezogen. Von deinem eigenen verdienten Geld! Zeit, sich die Moneten zurückzuholen.

Was kann ich als Student von der Steuer absetzen?

Wenn du dich dazu durchgerungen hast, eine Steuererklärung zu machen, sind vor allem die Werbungskosten wichtig. Die Summe all dieser Kosten ist nämlich der Betrag, für den du keine Steuern bezahlen musst. Oder eben der Betrag, den du dann zurückbekommst.

Werbungskosten sind Kosten, die während deiner Ausbildung oder deines Studiums entstehen. Zum Beispiel:

Semesterbeiträge und Studiengebühren: immerhin bis zu 300 € pro Jahr!

Fahrtkosten: Von der Wohnung zur Uni, von der Uni zur Bib…Wo auch immer du unterwegs bist: jetzt lohnt sich das Ticket so richtig. Studienfahrten und Exkursionen

Fachliteratur und Arbeitsmittel: Du wirst noch nie so gerne Bücher und Co. gekauft haben.

Drucken: Von wegen Digitalisierung. Nie wieder musst du so oft was ausdrucken oder Binden lassen, als im Studium.

Hardware: Drucker, Laptop, Smartphone & Co. können eingereicht werden

Wie funktioniert das Einreichen beim Finanzamt?

Das Einzige, was du akribisch machen musst, ist das Sammeln von Belegen und Rechnungen. So kannst du dem Finanzamt nachweisen, dass du die Sachen gekauft hast und dafür auch Steuern bezahlt hast. Kassenzettel, Kaufbelege, Fahrkarten usw. also immer schön abheften oder aufkleben. Organisation ist das A und O. Sollte man ja als Student können…

Aber: Für kleinere Ausgaben wie Kugelschreiber, Radiergummis und Schnellhefter brauchst du dir nicht die Mühe machen. Die fallen nämlich unter die Studienkostenpauschale.

Was ist eine Studienkostenpauschale?

Die Studienkostenpauschale ist eine feine Sache. Darunter fallen nämlich Ausgaben, die beim Finanzamt nicht in Form von Belegen nachgewiesen werden müssen. Hier hat das Finanzamt einfach eine Pauschale festgelegt. Diese Werte kannst du ohne Nachweise geltend machen:

Fahrtkosten:

Hier kannst du 30 Cent pro Kilometer veranschlagen. Verpflegung:

Essen, Trinken und Übernachtungen während Praktika oder Studienfahrten können mit 24 Euro pro Tag eingereicht werden. Arbeitsmittel:

Kugelschreiber, Schnellhefter, Locher und Co. kannst du bist 110 Euro im Jahr einreichen. Telefon und Internet: Hier sind 20 Euro pro Monat, also 240 Euro pro Jahr möglich. Umzug:

Bis zu 730 Euro für den Umzug in die Stadt, wo deine Uni ist. Wow! Kontoführung:

Selbst hierfür kannst du 16 Euro im Jahr geltend machen.

Das Gute ist: Selbst, wenn du kein Student mehr bist, kannst du die Steuererklärung noch bis zu sieben Jahre rückwirkend für deine Studienzeit machen. Klingt super, oder? Aber bedenke: Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, von dem will das Finanzamt dann auch die kommenden Jahre immer eine haben…

ein Artikel von
Carola Tunk
Carola Tunk wuchs in einem Haus mit einer Bibliothek auf, findet das Internet aber auch ganz ok. Bis sie sich eine Karriere als Romanautorin leisten kann, schreibt sie für ZASTER. Carola über ihr Verhältnis zu Geld: „Ich liebe Luxus, aber im Herzen bin ich Sozialist.“