Das ändert sich jetzt bei Lieferando-Bestellungen
In der Coronakrise und den anstehenden Wochen des „Social Distancing“ dürfte die Essens-Lieferbranche gut zu tun haben. Der Marktführer Lieferando will nun mit einer Maßnahme die Ansteckungsgefahr für die Kuriere begrenzen.
Lieferando will daher ab sofort den physischen Kontakt zwischen Kurier und Kunden ausschließen. Das teilte das Lieferando-Mutterunternehmen Takeaway mit. Die Kuriere seien demnach angewiesen, beim Kunden zu klingeln und die Lieferung vor der Tür abzustellen. Ein Kontakt mit dem Kunden soll jedoch nicht mehr stattfinden. Diese neue Maßnahme gelte für alle auf der Plattform vertretenen Plattformen und in ganz Europa.
Takeaway betonte, dass alle Mitarbeiter und Fahrer in den vergangenen Wochen Gesundheits- und Sicherheitsunterweisungen erhalten hätten. Außerdem würden Hygienemittel wie Handdesinfektionsmittel an die Lieferanten verteilt.
Verbraucherzentralen wehren sich gegen Wucherpreise
Der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) warnt vor Preissteigerungen aufgrund der Corona-Angst. „Der schlimmste Fall war die Zehnerpackung Atemschutzmasken für 999,99 Euro“, sagte vzbv-Chef Klaus Müller den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Das ist Wucher. Da versuchen schlimme Finger, das schnelle Geld zu machen.“ Die Verbraucherzentralen hätten bereits mehrere Abmahnungen verschickt. „Wenn die Anbieter keine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, werden wir Gerichtsverfahren einleiten“, sagte Müller laut Spiegel.
Der vzbv-Chef ermahnte Arbeitgeber dazu, seine Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken: „Es ist ja auch im Interesse des Arbeitgebers, die Sorgen der Mitarbeiter ernst zu nehmen und ein Infektionsrisiko für die eigenen Betriebsabläufe möglichst auszuschließen.“
Bundestag beschließt neues Kurzarbeitergeld-Gesetz
Im Eiltempo hat der Bundestag am Freitagvormittag einstimmig das erleichterte Kurzarbeitergeld beschlossen. Arbeitnehmer sollen damit während der Coronakrise vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Entwurf war erst am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt worden.
Das neue Gesetz erlaubt eine massive Ausweitung der Kurzarbeiter-Regelung bis Ende 2021: Bisher konnten nur Betriebe das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, bei denen ein Drittel der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen waren. Der neue Beschluss gilt nun ab April schon ab einem Anteil von zehn Prozent der Belegschaft.
Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten von der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.
Der Bundesrat soll dem neuen Gesetz noch heute zustimmen, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier will es ebenfalls noch heute unterschreiben.