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MITTAGSBRIEFING

Chemieindustrie verzeichnet Umsatzrekorde, Wohnmobile werden rar, Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig

von Zaster Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Chemieindustrie verzeichnet Umsatzrekorde

Die Geschäfte der deutschen Chemieindustrie boomen. Die Branche steuert laut ihres Verbands VCI auf ein Rekordjahr zu. Im ersten Halbjahr 2021 haben demnach kräftig gestiegene Preise und eine um 5,9 Prozent gewachsene Produktion die Umsätze der drittgrößten deutschen Industriebranche um zwölf Prozent auf den Rekordwert von 111 Milliarden Euro getrieben, wie der Verbrand in Frankfurt mitteilte. Für das laufende Jahr erwartet VCI-Präsident Christian Kullmann trotz angespannter Lieferketten und Engpässen bei Vorprodukten einen Umsatzrekord von 211 Milliarden Euro. (Spiegel Online

Wohnmobile werden rar

In Deutschland sind Reisemobile und Wohnwagen praktisch ausverkauft. Hintergrund ist zum einen die anhaltend gute Branchenkonjunktur, angetrieben nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie. Rund 75.000 sogenannte Freizeitfahrzeuge wurden von Januar bis Juli 2021 laut dem Kraftfahrt-Bundesamt neu zugelassen. Das sind gut sechs Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Und auch 2020 lagen die Zahlen schon auf Rekordniveau. Ende des Jahres gab es unter dem Strich sogar ein Plus von fast 33 Prozent (!) auf gut 107.000 Neuzulassungen. Aktuell beträgt die Wartezeit für ein Wohnmobil zwischen neun bis zwölf Monate. Zum Vergleich: Vor der Coronakrise lag dieser Wert bei drei bis sechs Monaten.  (Welt Online)

Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig

Seit dem Jahr 2014 ist die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von jährlich sechs Prozent verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und ordnete eine rückwirkende Korrektur ab 2019 für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf Steuererstattungen an. Wie hoch jedoch der Zinssatz sein darf, legte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht fest. Dies ist jetzt Sache des Gesetzgebers, der bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung treffen muss. (Zeit Online

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Zaster Redaktion
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