MITTAGSBRIEFING

Bundesregierung warnt vor Fake-Bundesamt, Darf dein Arbeitgeber dir Reisen in Corona-Risikogebiete verbieten?, Vorsorge: Lebensversicherung kündigen?

von Sonja Baer

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Bundesregierung warnt vor Fake-Bundesamt

Die Bundesregierung warnt Unternehmen vor Betrüger*innen, die sich als Vertreter eines imaginären „Bundesamt für Krisenschutz und Wirtschaftshilfe“ ausgeben. Die Website ähnelte stark dem Auftritt der Bundesbehörden. Auch ein angebliches „Bundesministerium zur Abwehr von Kriminalität im Cyberspace“ präsentierte einen täuschend echten Website-Auftritt. Auf den Seiten, die seit Samstag nicht mehr abrufbar sind, hieß es: „Aktuell werden in mehreren deutschen Unternehmen Befragungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Bundesamtes durchgeführt. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen an Strategien für eine nachhaltige Bewältigung der Coronakrise arbeiten.“ Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geht davon aus, dass es sich „um mögliche Vorbereitungshandlungen für Straftaten wie Betrug oder Phishing handelt“, erklärte ein Sprecher.

Zudem verwies eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium darauf, dass betrügerische E-Mails mit Bezug auf Corona-Zuschüsse für Unternehmen im Umlauf seien, in denen die Empfänger*innen dazu aufgefordert werden, Dokumente einzusenden. Auch diese Mails seien Fälschungen (t3n).

Darf dein Arbeitgeber dir Reisen in Corona-Risikogebiete verbieten?

Sommerzeit, Urlaubszeit. Und nicht immer passen die privaten Reisepläne zu der lange Liste der Corona-Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts und den Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Aber darf dein Arbeitgeber dir deshalb verbieten, in Corona-Risikogebieten deinen Urlaub zu verbringen?

„Nein!“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin im Handelsblatt. „Wie Arbeitnehmer ihren Urlaub gestalten, liegt außerhalb des Weisungsrechts des Arbeitgebers”, so Meyer. Hinzu komme, das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts kein Reiseverbot darstelle.

Vorsorge: Lebensversicherung kündigen?

Um die gesetzliche Rente aufzubessern, haben viele Sparer*innen Lebensversicherungen abgeschlossen. Jetzt wackelt das Vorsorgemodell vieler Versicherer, ergab eine Analyse des Bundes der Versicherten (Bild): Von den 84 befragten Versicherern hätten 21 eine geringe Solvenz. Auch die Produkte größerer Versicherungsunternehmen wie Debeka und Ergo seien davon betroffen. Das Problem sei das niedrige Zinsumfeld, auf das die Versicherer nicht reagieren könnten, weil sie dazu gezwungen sind, in risikoarme Anlageprodukte zu investieren.

Dorothea Mohn, Finanzexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband rät, die Lebensversicherung nicht zu kündigen, sich dafür aber unabhängig beraten zu lassen, ob es vorteilhafter sei, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder weiterhin zu besparen. Um das bereits Angesparte brauche sich aber niemand zu sorgen, denn die garantierte Leistung (Versicherungsprämie abzüglich Kosten, zuzüglich Garantiezinsen) sei durch den gesetzlichen Sicherungsfonds „Protektor“ geschützt. Grundsätzlich meint Mohn: „Wer für das Alter vorsorgen will, sollte um Versicherungsprodukte einen großen Bogen machen.“ Die Kapitalanlage sei unattraktiv, weil der Garantiezins in Höhe von 0,9 Prozent nicht einmal die Inflationsrate ausgleiche.

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Sonja Baer