Eine Servicegebühr von 2,50 Euro für ein elektronisches Ticket zum Selbstausdrucken sei unzulässig, urteilte das Gericht. Die Entgelte müssten nun an die Kunden zurückgezahlt werden, berichtet „n-tv“.
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Wer bei Eventim Tickets bestellt, bezahlt in der Regel Porto- und Versandgebühren. Das Ausdrucken zu Hause kostet ebenfalls – zu Unrecht, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschieden hat.
Eine Servicegebühr von 2,50 Euro für ein elektronisches Ticket zum Selbstausdrucken sei unzulässig, urteilte das Gericht. Die Entgelte müssten nun an die Kunden zurückgezahlt werden, berichtet „n-tv“.