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MITTAGSBRIEFING

Biontech-Aktie bricht ein, Deckelung der Rundfunkgebühren?, Mindestlohn kostete Arbeitsplätze

von Zaster Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Biontech-Aktie bricht ein

Im späten Handel haben zwei Tage vor dem Zinsentscheid der US-Notenbank Fed die US-Börsen leicht zugelegt. Viele Börsenexperten sind der Meinung, dass eine weitere Leitzinsanhebung um 0,75 Prozentpunkte bereits vollständig eingepreist ist. Schwache Daten vom US-Häusermarkt hätten keinen Kurseinfluss. Der Leitindex Dow Jones Industrial legte zuletzt um 0,5 Prozent zu. Der Technologiewerte-Index Nasdaq 100 verzeichnete ein Plus von 0,8 Prozent. Für Biontech gab es allerdings schlechte Nachrichten: Für die Anteilsscheine der Coronaimpfstoff-Hersteller Moderna und des Mainzer Impfstoffherstellers Biontech ging es jeweils um knapp zehn Prozent bergab. Laut Aussagen von US-Präsident Joe Biden in einem Fernsehinterview „ist die Pandemie vorbei“, auch wenn es noch immer ein Problem mit der Krankheit gebe. Anleger gehen davon aus, dass die Umsätze mit Impfstoffen deutlich zurückgehen werden. Die Aktie von Biontech hat seit Jahresbeginn knapp die Hälfte ihres Wertes eingebüßt. (Manager Magazin)

Deckelung der Rundfunkgebühren?

Eine Deckelung der Rundfunkgebühren hat Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgeschlagen. Der Hintergrund: Eine Aussetzung der Gebührenerhöhungen würde die Menschen in einer Zeit rapide steigender Preise entlasten. Zugleich würde sie als Anreiz für die öffentlich-rechtlichen Sender dienen, sich zu verschlanken und auf ihren Kernauftrag zu konzentrieren, fügte der FDP-Chef hinzu. Lindner hatte kürzlich bereits einen Gehaltsdeckel für das Spitzenpersonal beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk verlangt. Die öffentlich-rechtlichen Sender waren wegen der Vorgänge beim Rundfunk Berlin-Brandenburg in die Kritik geraten. (Spiegel Online)

Mindestlohn kostete Arbeitsplätze

Es gibt, wenige Tage vor der Erhöhung des Mindestlohns, neue Erkenntnisse über die bisherigen Effekte der Lohnuntergrenze, die 2015 von der damaligen großen Koalition eingeführt worden war. Insgesamt habe es zwischen 2015 und 2020 einen Rückgang von 76 000 Beschäftigungsverhältnissen gegeben, der auf den gesetzlichen Mindestlohn zurückzuführen sei, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit am Montag (19.09.2022). Arbeitsplätze gingen vor allem in Ostdeutschland verloren, wo der Anteil des Niedriglohnsektor höher ist als im Westen. Ab 01. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 auf zwölf Euro. Ausgehend von 9,60 Euro im Jahr 2021 erhöht sich der Mindestlohn in relativ kurzer Zeit in drei Stufen um insgesamt 25 Prozent. Der letzte Schritt auf zwölf Euro macht dabei 15 Prozent aus. (Der Tagesspiegel)

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Zaster Redaktion
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