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Bildungsurlaub: Eine Woche extra Ferien gefällig?

von Nils Matthiesen

Hast du das gewusst: Beantragst du Bildungsurlaub, muss dir dein Chef eine Woche extra freigeben. In dieser Zeit kannst du etwa ans Meer fahren, Yoga machen oder Ski fahren.

Ein paar Tage zusätzlich frei gefällig? Dann beantrage einen Bildungsurlaub. Allerdings suggeriert der Begriff mehr, als er verspricht. Denn mit „Urlaub“ im klassischen Sinne hat der „Bildungsurlaub“ meist – aber nicht immer – wenig gemein. Vielmehr handelt es sich um einige Tage, die dein Arbeitgeber dir freigibt, damit du dich weiterbilden kannst. Das wird sogar vom Staat gefördert. ZASTER erklärt dir alles, was du wissen.

Bildungsurlaub: Anspruch auf Weiterbildung

Die Arbeitswelt ändert sich permanent. Damit du am Ball bleibst, fördert Vater Staat deine Weiterbildung. Eines dieser Angebote ist der Bildungsurlaub. Förmlich betrachtet handelt es sich dabei um eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung. Um es auf den Punkt zu bringen: Du besuchst in deinem Bildungsurlaub eine Art Kurs zu einem bestimmten Thema wie Microsoft Office, Brandschutz am Arbeitsplatz oder Autogenes Training in der Natur. Praktisch dabei: Bestehen keine dringenden betrieblichen Gründe, ist dein Chef grundsätzlich dazu verpflichtet, dir den (bezahlten) Zusatzurlaub zu genehmigen. Schlechte Nachrichten für Bayern und Sachsen: Das sind die beiden einzigen Bundesländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gewähren.

Bildungsurlaub: Auch Skifahren und Yoga möglich

Einzige Voraussetzungen: Du bist seit mindestens sechs Monaten angestellt, im Unternehmen arbeiten mindestens zehn Personen und der Kurs muss zertifiziert sein. Unabhängig davon gilt: Das Thema des Kurses kannst du frei wählen. So kannst du zum Beispiel auch einen Skikurs zur Stressbewältigung in den Alpen oder ein Work-Life-Balance-Seminar am Meer buchen. Entsprechende Angebote findest du beispielsweise unter www.bildungsurlauber.de oder www.bildungsurlaub.de. Wichtig aber: Nahezu alle Bundesländer kochen rund um den Bildungsurlaub ihr eigenes Süppchen. So gilt ein Seminar in einem Bundesland als anerkannter Bildungsurlaub, in einem anderen dagegen nicht. 

Bildungsurlaub: Wer trägt die Kosten?

Fast schon Wahnsinn: Du hast Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren. Und das Beste: Während des Seminars übernimmt den Chef die Kosten für deine zusätzlichen Urlaubstage, weil er dein Gehalt währenddessen weiterzahlen muss. Dafür trägst du die Kosten für die Kurse und An- und Abreise. Immerhin kannst du die Aufwendungen von der Steuer absetzen. Und im Idealfall übernimmt dabei der Staat über die Bildungsprämie die Hälfte der Ausgaben bis maximal 500 Euro. Das allerdings nur, wenn der Kurs wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten rund um deinen Job vermittelt – für Pferdestreicheln auf dem Bauernhof zur Stressbewältigung also eher nicht. Voraussetzung für die Prämie ist außerdem eine persönliche, kostenlose Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle und ein maximales Einkommen von 20.000 Euro bei Singles oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten. 

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.