Immobilienkäufer in Deutschland können auf eine Entlastung bei den hohen Kaufnebenkosten hoffen, schreibt „Spiegel Online“. Bundesjustizministerin Katarina Barley(SPD) sagte am Montag: „Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt.“ Das bedeutet, dass derjenige die Maklerkosten zu tragen hat, der den Makler beauftragt hat. Dies wurde bereits bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt.
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