MITTAGSBRIEFING

Apple: So schützt du deine Mac-Kamera, Raser erhalten Führerschein zurück, Aktien-Tipp: Deutsche Post

von Sonja Baer

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Apple: So schützt du deine Mac-Kamera

Aus Angst davor, von Hackern ausspioniert zu werden, verdecken viele Mac-User*innen die Kameras ihrer Notebooks. Apple warnt jetzt, dass die Anbringung einer Abdeckung das Display der aktuellen Mac-Modelle (MacBook, MacBook Air, MacBook Pro) beim Schließen beschädigen könnte. Ebenfalls könne die Kameraabdeckung verhindern, dass der Umgebungslichtsensor, der die Display-Helligkeit regelt, sich richtig einstellt.

Apple rät Nutzer*innen auf die neben der Kamera angebrachte LED zu achten. Leuchtet sie, ist die Kamera aktiv. Im Gegensatz zu älteren Modellen sei es bei den aktuellen Notebooks nicht mehr möglich, die LED beim Aktivieren der Kamera zu umgehen.

Wer dem misstraut, kann sich kostenlos das Programm „Oversight“ von Wardle installieren. Die Mac-App weist jedes Mal darauf hin, wenn ein Programm auf die Kamera oder das Mikrofon zugreift (Die Welt).

Raser erhalten Führerschein zurück

Zu schnell gefahren nach der neuen Bußgeldverordnung und dein Führerschein wurde eingezogen? Dann könntest du ihn schon bald wieder zurückerhalten, denn der neue Bußgeldkatalog ist wegen eines Formfehlers vorerst außer Kraft gesetzt. Alle 16 Bundesländer hatten sich deshalb darauf verständigt, rechtlich zu prüfen, ob bei den bereits nach neuer Bußgeldreform verhängten härteren Strafen wie Fahrverboten, die Führerscheine wieder zurückgegeben werden können.

Die Bundesländer wenden dabei unterschiedliche Verfahren an. Autorfahrer*innen aus Bremen können ein sogenanntes Gnadengesuch stellen, in Hessen und Saarland werden die Behörden von sich aus tätig. Rheinland-Pfalz sieht keine rechtliche Grundlage für das Wiedereinkassieren bereits rechtskräftig gewordener Bescheide. In Baden-Württemberg spricht der Verkehrsminister von einem Chaos. Rund 1.000 Menschen in Bayern erhalten ihren Führerschein zurück, müssen dafür aber einen Abholtermin in der jeweiligen Dienststelle machen, außer in München und Nürnberg. Dort werden die Führerscheine per Post zurückgeschickt. In Hamburg steht die Entscheidung, ob die Führerscheine zurückgegeben werden, noch aus (t-online.de).

Aktien-Tipp: Deutsche Post

Nur wenige im DAX vertretene Unternehmen konnten eine so starke Entwicklung vorweisen wie die Deutsche Post. Mit 35,08 Euro kletterte die Aktie diese Woche wieder knapp unter Jahreshöchststände. Und auch weiterhin stehen die Zeichen des Logistikanbieters auf Erfolg: Analyst*innen der Deutschen Bank hoben das Kursziel von 36 Euro auf 40 Euro weiter an. Auch Der Aktionär bleibt zuversichtlich gestimmt und rät zum Kauf des Wertpapiers.

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Sonja Baer