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ALTERSVORSORGE

Alles was du über die Rürup-Rente wissen musst

von Pauline Brinkmann

Der Begriff der Riester- oder Rürup-Rente wird bei den meisten jungen Menschen vermutlich eher Ahnungslosigkeit hervorbringen. Möchte man sich doch in jungen Jahren eher ungern mit jener Thematik auseinandersetzen, die einen am Ende des Arbeitslebens erwarten wird. Doch der demografische Wandel und eine kontinuierlich steigende Anzahl von an Altersarmut leidenden Menschen erlauben keine Ignoranz auf diesem Feld. Deshalb ein paar Fakten zu den beiden Rentenmodellen.

Der Grund für die Einführung jener Modelle findet sich in den Jahren 2001 und 2002 als die rot-grüne Koalition des ehemaligen Kanzlers Gerhard Schröder am politischen Ruder saß. Im Zuge der „Agenda 2010“ wurde eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Die damalige Regierung vereinbarte als Reaktion auf den demografischen Wandel und eine steigende Lebenserwartung eine Absenkung des Rentenniveaus, um das gesetzliche Umlagesystem zu stabilisieren.

Damit die Versicherten mit den damit einhergehenden Leistungsabstrichen nicht im Regen stehen gelassen werden, wurde zur Kompensation die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Benannt ist diese nach dem damaligen Bundesarbeits- und Sozialminister Walter Riester.

Doch von der Riester-Rente konnten nicht alle Rentner profitieren. Sie richtete sich nämlich in erster Linie an Arbeitnehmer und andere Personen mit einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Sie kam allerdings nicht infrage für: nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige oder Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken. Zu letzteren zählen vor allem Freiberufler, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Apotheker. Ebenso wurden auf Grund der Förderungshöchstbeträge die besser verdienenden Arbeitnehmer ausgeschlossen.

Dennoch wollte man den zuvor genannten Berufsgruppen den Anspruch auf Förderung einer adäquaten privaten Altersvorsorge nicht verwehren. Somit wurde im Jahre 2005 die sogenannte Rürup-Rente als Ausgleichsmodell eingeführt. Namensgeber und Erfinder ist der Wirtschaftswissenschaftler und frühere Wirtschaftsweise Bert Rürup. Der ein oder andere mag dieses Rentenmodell unter dem bedeutungsgleichen Begriff „Basisrente“ kennen.

Die Rürup-Rente richtete sich allerdings nicht nur an jene Personengruppen, die die Riester-Förderung nicht beanspruchen können, sondern ebenso an jene, die davon nur unterproportional profitieren.

Doch wie funktioniert das Modell?

Im Kern besteht das Modell aus der sogenannten Ansparphase und der Rentenphase. In der Ansparphase zahlt der Versicherungsnehmer Geld ein. Hier sind verschiedene Einzahloptionen möglich: Eine private Rentenversicherung, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Fondssparplan. Die Produkte müssen jedoch zertifiziert sein und bestimmten Anforderungen gerecht werden. Die Ansparphase ist steuerfrei, die darauf folgenden Rentenzahlungen unterliegen allerdings einer nachgelagerten Besteuerung. Das zugrundeliegende Regelwerk ähnelt hier dem der gesetzlichen Rentenversicherung.


Die Dauer der Rentenauszahlung während der Rentenphase erfolgt unabhängig von dem eingezahlten Betrag. Das heißt: Die Rentenleistungen werden als Leibrente bis an das Lebensende ausgezahlt. Die Höhe der Leistungen wird auf Basis versicherungsmathematischer Regeln berechnet. Es liegt auf der Hand, dass dieses Modell auf Grund der unbefristeten Laufzeit vor allem für langlebige Rentner einen Vorteil birgt, gleichwohl kann es im Falle eines frühen Todes zu Ungerechtigkeiten kommen, da die Rentenansprüche auf das eingezahlte Kapital nicht an die Hinterbliebenen vererbt werden können.

Einige werden sich allerdings fragen, ob es sich bei der Steuerbefreiung in der Ansparphase und der Steuerbelastung in der Rentenphase nicht schlichtweg um eine Steuerverschiebung in die Zukunft handelt. Dies wäre jedoch nur der Fall, wenn die zu versteuernde Rente und das Erwerbseinkommen gleich hoch wären. In den meisten Fällen wird das Erwerbseinkommen jedoch die Renteneinkünfte übersteigen, wodurch die letzteren einer niedrigeren Besteuerung unterliegen.

Für wen lohnt sich das Modell besonders?

Feststeht, je höher das Gehalt, desto lohnenswerter ist dieses Rentenmodell. Der eingezahlte Betrag wird vollständig am Kapitalmarkt angelegt und erwirtschaftet somit Renditen, welche dem Versicherungsnehmer dann mit dem Austritt aus dem Arbeitsleben als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Doch der wohl größte Vorteil ist, dass die eingezahlten Summen auf der Steuererklärung als Sonderausgaben abgeschrieben werden können. Sie sind demnach bis zur jährlichen Höchstgrenze steuerfrei. Anders als bei der Riester-Rente besteht die staatliche Förderung also ausschließlich in der Steuerbegünstigung.

Was Du vor Vertragsabschluss wissen solltest

Grundsätzlich sieht das Modell keine Kündigung des Vertrages vor. Vielmehr ist ein Ausstieg nur in Form eines Verzichts auf eine weitere Besparung möglich, der Vertrag wird dann quasi beitragsfrei gestellt. Einmal eingezahlte Beiträge bleiben allerdings bis zum Start der Rentenzahlung gebunden. Diese Bindung soll eine der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Verlässlichkeit garantieren.

Ebenso wichtig ist zu wissen ist, dass es im Hinblick auf die Dauer der Ansparphase keine Reglementierungen gibt. Es gilt lediglich: Die Rentenzahlung darf frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen, der Rest kann flexibel vereinbart werden. Auch ein Anbieterwechsel während der Ansparphase ist zulässig, sofern der bisherige Anbieter dies genehmigt.

Ob das Modell für die persönliche Lebens- und Einkommenssituation das Richtige ist, muss jeder selbst wissen.
Das Thema Altersvorsorge sollte jedoch keineswegs unter den Tisch gekehrt werden, denn feststeht schon heute, dass sich die Anzahl der Rentner pro Erwerbstätigem bis zum Jahre 2050 verdoppelt haben wird. Ebenso sinkt das Rentenniveau — sprich das Verhältnis einer durchschnittlichen Netto-Rente nach Sozialabgaben, aber vor Steuern, zu einem durchschnittlichen Netto-Gehalt —kontinuierlich. Es wird im Jahre 2050 voraussichtlich nur noch 43 Prozent (!) betragen.

ein Artikel von
Pauline Brinkmann
Pauline studiert in Potsdam und Lausanne Rechtswissenschaften. Ihr besonderes Interesse gilt jedoch nicht Mietverträgen, sondern politischen und gesellschaftlichen Prozessen.