NEUE REGELN

Neue Gesetze: 6 Dinge, die sich im April ändern

von Moritz Weinstock

Neue Regeln und Gesetze (sogar abseits der Coronakrise). Der April ist da und mit ihm diese Änderungen.

Schlimmer hätte ein Monat kaum sein können. Klar ist schon jetzt, dass der März 2020 in die Geschichtsbücher eingehen wird. Nun steht ein neuer Monat vor der Tür und das bedeutet für Verbraucher, dass sich wieder einige Dinge ändern. Und es haben nicht mal alle etwas mit der Coronakrise zu tun. Es sind sogar gute Nachrichten darunter!

Bafög: Neue Rückzahlungsoptionen

Fangen wir mit den Studenten an, die bereits seit einigen Wochen die Lehr – und Hörsäle nicht mehr von innen gesehen haben. Doch trotz der ausgesetzten Anwesenheitspflicht, geht in vielen Bundesländern der Betrieb den Umständen entsprechenden normal weiter. Gleiches gilt für die Bafög-Zahlungen, die unverändert geleistet oder unverändert zurückerstattet werden müssen.

Ab April belaufen sich Höchstsätze für die Rückzahlungen jedoch auf nicht mehr auf 105 Euro pro Monat, sondern auf 130 Euro. Über einen Zeitraum von 77 Monaten müssen diese geleistet werden, wobei der Maximalsumme um 10 Euro, von 10.000 auf 10.010 steigen wird.

Wer sich einkommensbedingt nicht leisten kann, 130 Euro pro Monat abzustottern, kann wie auch schon zuvor einen Antrag auf Ermäßigung stellen. Klar ist allerdings: Nach 77 Monaten ist man schuldenfrei, auch wenn insgesamt weniger als 10.000 Euro zurückgezahlt wurden.

Baugewerbe: Mindestlohn steigt

Im Baugewerbe läuft in einigen Bundesländer vieles wie gewohnt. Zwar gelten auch hier verschärfte Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, dafür ruht der Betrieb nicht gänzlich.

Ab dem 1. April dürfen sich rund 200.000 der bundesweit rund 820.000 Bau-Beschäftigten im Baugewerbe über Lohnerhöhungen freuen. So bekommen Hilfsarbeiter ab dem neuen Monat 35 Cent mehr pro Stunde, der Mindestlohn wird demnach auf 12,55 Euro angehoben.

Auch Facharbeiter dürfen sich freuen, allerdings nur in Westdeutschland und BerlinIhr Lohn erhöht sich um 20 Cent auf 15,40 Euro beziehungsweise 15,25 Euro.

Zudem: Bei Steinmetzen und Bildhauern endet mit dem kommenden Monat der Mindestlohn on 11,85 Euro. Dafür erhalten sie ab dem 1. Mai dann 12,20 Euro.

Kündigung: Mehr Schutz für Mieter

Wer Aufgrund der Corona-Pandemie mit Einkommenseinbußen zu kämpfen hat und seine Miete im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni nicht mehr zahlen kann, dem darf nicht gekündigt werden. Das hat die Bundesregierung als eine von vielen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung und der Wirtschaftskraft im Lande im Zuge der Corona-Krise beschlossen.

Je nach Entwicklung der Lage können die Maßnahmen bis zum 30. September 2020 verlängert werden. Mietschulden werden allerdings nicht erlassen, sondern sind in spätestens zwei Jahre zu begleichen, also bis bis zum 30. Juni 2022.

Eigentümer: Darlehen für drei Monate aufschiebbar

Eigentümer, die vor dem 15. März Kreditverträge abgeschlossen haben und ihren nun geforderten Zahlungen nicht mehr nachkommen können, soll ein Zahlungsaufschub von bist zu drei Monaten gewährt werden. Die Regelung betreffe Rückzahlungs-, Zins-, wie auch Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden.

Kinder: Finanzieller Erleichterungen für Eltern

In einige Bundesländern werden Eltern, deren Kinder tagsüber eigentlich in Kitas und anderen Tagesstätten untergebracht wären, finanziell entlastet. Derzeit haben Sachsen, Thüringen und NRW beschlossen, die Beiträge im April auszusetzen. Die Bundesregierung springt stattdessen für sie ein und stellt den Kitas rund 50 Millionen Euro aus dem Hilfspaket als Entschädigung zur Verfügung.

Zudem wird Eltern mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Corona-Hilfe der Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ) erleichtert. Neu ist ab dem 1. April die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterstützung. Während bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate als ausschlaggebend war, muss nun lediglich das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachgewiesen werden. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende September.

Reisen: Höhere Steuern auf Flugtickets

Flugreisen sind aktuell weltweit kein Thema. Wie lange die Airlines ihre Flieger am Boden lassen müssen? Das weiß momentan niemand. Was die Unternehmen dann tun, um Passagiere zurück zu gewinnen, auch nicht. Laut Gesetz wird das Fliegen ab dem 1. April erstmal teurer, denn dann werden die Steuern auf Flugreisen erhöht.

Für Inlandsflüge und innerhalb der EU-Staaten verteuern sich die Steuersätze um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket. Für längere Flüge von bis zu 6000 Kilometern, steigen die Steuern um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro pro Flug.Wer noch weiter fliegt, muss mit einem Aufschlag von 59,43 Euro rechnen, also rund 18 Euro mehr als bisher.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.