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GESETZE UND VERBRAUCHER

Neue Gesetze und Verbraucherhinweise: Das ändert sich im Oktober

von Pauline Brinkmann

Mal wieder bringt der kommende Monat so einige Veränderungen für Verbraucher, Eigentümer und Arbeitnehmer mit sich. Wir haben alles, was du wissen musst, recherchiert.

Ab dem 01. Oktober 2022 gelten neue Corona-Regeln. Bundesweit bleibt es bei der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in Kliniken, Pflegeheimen sowie in Arztpraxen. Ebenso muss in Pflegeheimen und Kliniken ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, bevor der Zutritt gewährt wird. Zudem bleibt das Tragen einer Maske in Fernzügen nach wie vor verpflichtend, für Kinder hingegen bedarf es hier lediglich einer einfachen OP-Maske. In der Luft, sprich in Flugzeugen, gibt es allerdings ab sofort keine Maskenpflicht mehr.

Den Ländern ist es zudem in Zukunft selbst überlassen, ob sie eine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in Innenräumen oder Geschäften und Restaurants vorschreiben. Jene, die in Restaurants oder auf Veranstaltungen ein negatives Testergebnis vorweisen können, sind von der Maskenpflicht allerdings zwingend auszunehmen. Ebenso ist es den Ländern möglich an Schulen und in Kindertagesstätten Tests vorzuschreiben. Darüberhinaus ist auch eine Maskenpflicht ab der 5. Klasse möglich.

Selbstverständlich bleibt es den Ländern weiterhin möglich, sich dem Infektionsgeschehen mit entsprechenden Maßnahmen anzupassen wie einer Besucherobergrenze oder Ähnlichem, dafür bedarf es lediglich eines Landtagsbeschlusses.

Das von der Ampel lange angekündigte Projekt der Anhebung des Mindestlohns wird ab Oktober zum Leben erweckt. Der gesetzliche Mindestlohn steigt pünktlich zum Monatsanfang auf 12 Euro (!) pro Stunde, zuvor lag dieser bei 10,45 Euro. Dies bedeutet eine Mindestlohnsteigerung von 40 Prozent (!!) seit 2015.

Doch nicht nur in der Bezahlung ändert sich etwas, auch die Entgeltgrenze für Minijobs wird angehoben. Dabei handelt es sich um jene Grenze, für die keine Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Künftig liegt hier der monatliche Höchstbetrag bei 520 Euro.

Bis 31. Oktober 2022 müssen Immobilieneigentümer ihre Grundsteuererklärung einreichen. Finanzminister Lindner erklärte diesbezüglich allerdings, dass eine Verlängerung dieser Abgabefrist weiterhin denkbar ist. Ein Sprecher des Finanzministeriums betonte hingegen, dass die Frist nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung beruhe, sondern deren Festlegung vielmehr den Ländern obliege.

Ursprünglich plante die Bundesregierung ab Oktober 2022 eine Gasumlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde für alle Gasverbraucher. Zweck dieser Regelung sei es jene Importeure zu unterstützen, die aufgrund der ausbleibenden Gaslieferungen seitens Russland jüngst Probleme hatten. Doch in den vergangenen Wochen konnte man auch aus Regierungskreisen vermehrt Stimmen wahrnehmen, die sich gegen jene Regelung aussprachen. Ob diese Regelung nun kommt oder nicht, ist demnach Stand (28.09.2022) heute ungewiss.

Zur Entlastung der Verbraucher wird der Bundestag allerdings am Freitag darüber abstimmen, ob die Mehrwertsteuer auf Erdgas ab sofort von 19 Prozent auf sieben Prozent sinkt.  Ab Oktober wird es für Immobilieneigentümer mit Gasheizungen außerdem verpflichtend, diese in Zukunft regelmäßig überprüfen zu lassen. Hintergundgedanke der Regelung ist einen weiteren Mechanismus zum Energiesparen zu etablieren. Gelten wird diese Regelung allerdings vorerst nur für zwei Jahre.

ein Artikel von
Pauline Brinkmann
Pauline studiert in Potsdam und Lausanne Rechtswissenschaften. Ihr besonderes Interesse gilt jedoch nicht Mietverträgen, sondern politischen und gesellschaftlichen Prozessen.