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WORK-LIFE-BALANCE

5 Dinge, die erstaunlicherweise zur Arbeitszeit zählen

von Nils Matthiesen

Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen immer mehr. Gut zu wissen, was zur Arbeitszeit zählt, und was nicht.

Home-Office gehört plötzlich zu unserem beruflichen Alltag. Immer mehr Unternehmen verlangen oder dulden, dass ihre Angestellten zuhause arbeiten. Grundsätzlich gelten dabei die gleichen Vorschriften wie im Büro beziehungsweise, wie sie in deinem Arbeitsvertrag stehen. Zum Beispiel, dass der Arbeitstag um 8 Uhr beginnt oder die Mittagspause zwischen 11:30 Uhr und 13.30 Uhr genommen werden muss. Zudem gilt das Arbeitszeitgesetz. Bedeutet: Du darfst nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten, nur in Ausnahmenfällen bis zu zehn Stunden. In diesem Fall müssen aber die mehr geleisteten Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen werden. Was ist aber, wenn die Waschmaschine bimmelt und die Wäsche aufgehängt werden muss? Oder eine Fahrt zu einem Kunden ansteht? Zählt das zur Arbeitszeit oder nicht? Hier fünf interessante Dinge, die zur Arbeitszeit gehören.

Fahrt zum Kunden

Zählen Fahrten zu Kunden und anderen Außenterminen zur Arbeitszeit? Dazu gibt es einige, recht bescheuerte Regeln:

Wenn du mit dem Auto zu einem Termin fährst, zählt das zur Arbeitszeit, wenn du der Fahrer bist. Schließlich musst du dich auf den Verkehr konzentrieren. Für Beifahrer gilt die Fahrzeit in der Regel dagegen nicht als Arbeitszeit. Unterhaltet ihr euch aber über die Arbeit oder der Beifahrer unterstützt dich beim Fahren kann auch die Fahrzeit die Fahrzeit des Beifahrers auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

Wenn du morgens regelmäßig direkt mit dem Auto zu einem Termin fährst, beginnt deine Arbeitszeit bereits bei Fahrtantritt. Das gilt auch für Fahrten vom letzten Einsatzort des Tages nach Hause. Wenn das aber nur ab und zu vorkommt, kannst du nur einen Teil der Fahrt als Arbeitszeit deklarieren. Nämlich den Anteil, der über die Fahrtzeit zum Arbeitsplatz hinausgeht. Bist du dagegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, gilt das generell nicht als Arbeitszeit. Schließlich könntest du dabei entspannen.

Sprich: Ob Fahrzeit Arbeitszeit ist, hängt maßgeblich von den Anweisungen deines Arbeitgebers ab. Ohne direkte Arbeitsaufforderung gilt sie (wenn du nicht selbst fährst) immer als Ruhezeit und damit nicht als Arbeitszeit.

Dienstreise

Viele Unternehmen haben für Arbeitszeit und Überstunden auf Dienstreisen eigene Vorschriften aufgestellt. Schau also im Zweifelsfall im Arbeits- bzw. Tarifvertrag nach. Im Gesetz gibt es diesbezüglich wenig Regeln. Nur so viel: Reisezeit gilt auf jeden Fall als Arbeitszeit, wenn du währenddessen dienstlich beschäftigt bist, also etwa einen Termin vor- oder nachbereitest, E-Mails beantwortest oder berufliche Telefonate führst.  

Arztbesuch in akuten Fällen

Ob ein Termin beim Arzt zur Arbeitszeit zählt oder nicht, regelt dein Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag. Findest du hier keine gesonderten Klauseln, greift das Gesetz. Es besagt, dass Arztbesuche in der Freizeit stattfinden sollen. Aber: In dringenden oder notwendigen Fällen wirst du bezahlt freigestellt. Konkret: Bei medizinischer, zeitlicher und terminlicher Notwendigkeit zählt ein Arztbesuch zur Arbeitszeit. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Unfall, akute Schmerzen oder andere Notfälle handeln. Untersuchungen wie Blutabnahmen auf nüchternen Magen, die zu einer bestimmten Uhrzeit durchgeführt werden müssen, sind ebenfalls notwendig. Nicht zuletzt gilt es als terminliche Notwendigkeit, wenn ein Arzt keine Termine außerhalb der Arbeitszeit anbietet. Wichtig aber: Damit der Besuch beim Arzt der Arbeitszeit angerechnet wird, musst du ihn belegen können.

Kleiderwechsel

Du musst jeden Tag eine bestimmte Arbeitskleidung anlegen, etwa einen Kittel oder Schutzkleidung? Dann zählt das zur Arbeitszeit. Zumindest dann, wenn du dazu verpflichtet bist, zur Ausübung deines Jobs bestimmte Kleidung zu tragen und du diese erst am Arbeitsplatz anziehen kannst oder darfst. Damit nicht genug: Gibt es zum Umziehen spezielle Umkleideräume, gehört auch der Weg dorthin und wieder zurück zur bezahlten Arbeitszeit. Und: Das Umziehen am Arbeitsplatz zählt ebenfalls zur Arbeitszeit, wenn du die Kleidung zwar mit nach Hause nehmen darfst, du aber ein berichtigtes Interesse daran hast, diese nicht auf dem Arbeitsweg zu tragen.

Gang zur Toilette

Klarer Fall, der Gang aufs stille Örtchen zählt zur Arbeitszeit und niemand muss sich rechtfertigen, wenn das Geschäft etwas länger dauert. Schließlich gelten Toilettengänge als kurzfristige Unterbrechung der Arbeit und nicht als Arbeitspause. Gut zu wissen: Solche kurzen Unterbrechungen darf der Arbeitgeber weder durch die Betriebsvereinbarungen noch durch andere vertragliche Regelungen ausschließen oder zeitlich begrenzen. Dadurch würde das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angestellten verletzt. 

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.