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STEUERWISSEN

3 smarte Steuer-Tipps für Soloselbstständige

von Stefan Heine

Soloselbstständige müssen vieles im Blick haben – auch die Steuer. Wie dort Zeit und somit Geld gespart werden kann, weiß Steueranwalt und smartsteuer-CEO Stefan Heine. Er hat drei Tipps, die bei der nächsten Steuererklärung helfen.

Soloselbstständige arbeiten in Eigenregie und sind meist alles in einem: Ausführendes Organ, Sales-Team und Buchhaltung. Angestellte gibt es nicht. Aufgrund dieser Vielzahl an Aufgaben, die Soloselbstständige haben, sollte auch die Steuererklärung nicht übermäßig Raum einnehmen müssen. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Tools und Tipps gelingt die Steuererklärung im Nu, ihr spart Nerven und Zeit. 

Tipp 1: Soloselbstständige sollten den Investitionsabzugsbetrag bedenken

Mit dem Investitionsabzugsbetrag lassen sich zukünftige Ausgaben bereits heute geltend machen. Konkret können bis zu einem Gewinn von 200.000 Euro im Jahr Investitionen bis zu drei Jahre in der Zukunft mit 50 Prozent vorgezogen werden. 

Beispiel: In zwei Jahren plant ihr die Anschaffung eines neuen Geräts für 10.000 Euro. Davon könnt ihr bereits jetzt 5.000 Euro abschreiben. Dieses Vorgehen kann bei hohen Gewinnen durchaus Sinn ergeben. Dennoch ist es wichtig hier langfristig zu denken. Denn es muss auch wirklich investiert werden – sonst holt sich das Finanzamt das Geld mit Zinsen wieder zurück. 

Tipp 2: Bilanzierung als Soloselbstständige:r? EÜR hilft

Doppelte Buchführung ist für die meisten Soloselbstständigen kein Thema, denn die Bilanzierung geht einfacher: mit der Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR. Grundsätzlich offen steht die EÜR allen Freiberufler:innen (Hebammen, Anwält:innen usw.). Auch für Menschen mit Gewerbe oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ist sie möglich, sofern sie im Jahr maximal 600.000 Euro Umsatz und bis zu 60.000 Euro Gewinn machen. (Wichtig jedoch: Es müssen beide Bedingungen eingehalten werden.)

Sind diese Parameter erfüllt, lassen sich Einnahmen und Ausgaben gegeneinander stellen, wodurch der Gewinn ermittelt wird. Auch der Begriff “4/3-Rechnung” ist für die EÜR geläufig, da sie in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes geregelt ist.

Tipp 3: Umsatzsteuer und Soloselbstständige – die Kleinunternehmerregelung regelt

Die Umsatzsteuer, oft auch Mehrwertsteuer genannt, fällt auch für Tätigkeiten von Soloselbständigen an – sofern ihr nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Damit dies möglich ist, muss der Umsatz im Jahr der Steuererklärung unter 50.000 und im Vorjahr unter 22.000 gelegen haben.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung: Erstens könnt ihr bei einem Verkauf von Produkten oder Services an Privatpersonen die Produkte oder Services billiger anbieten, z. B. für 100 € statt für 100 € + 19 € Umsatzsteuer. Damit spart ihr euch, zweitens, auch den Aufwand, der hinter dem Abführen der Umsatzsteuer ans Finanzamt steckt. Dass ihr die Kleinunternehmerregelung nutzt, müsst ihr aber auch auf den Rechnungen angeben. Ein Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist jedoch, dass bei höheren Investitionen die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer gezogen werden kann. 

Insgesamt machen Soloselbstständige 3,8 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland aus, so das Statistische Bundesamt. Der Gesetzgeber bietet für sie unterschiedliche Möglichkeiten, die bei der Steuer das Leben erleichtern können. Mit den passenden Tools und ein paar Tipps gelingt die Steuererklärung mit weniger Haareraufen. So spart ihr Zeit und somit Geld.

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Stefan Heine
Stefan Heine

Stefan Heine ist gelernter Fachanwalt für Steuerrecht und CEO bei smartsteuer. Er will den Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen digitalisiert er dazu den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung.