Steuern, Mindestlohn und Freibeträge

Das ändert sich 2020 bei Steuern, Freibeträgen und Mindestlohn

von Nils Matthiesen

Neue Regelungen und Gesetze sorgen 2020 dafür, dass die meisten von uns etwas mehr Geld im Portemonnaie haben. ZASTER erklärt, was sich alles ändert.

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Grundfreibetrag steigt

Wir zahlen 2020 weniger Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, steigt um 240 Euro auf 9.408 Euro. Auch die Steuersätze sind bei gleichem Einkommen etwas gesunken. Abhängig von deinem Einkommen hast du dadurch zwischen 37 Euro bis 183 Euro mehr in der Tasche.

2
Mindestvergütung für Azubis

Beginnst du in diesem Jahr eine Ausbildung, die außerhalb der Tarifbindung liegt, erhältst du eine Mindestvergütung. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es monatlich mindestens 515 Euro. Bis 2023 steigt die Vergütung in drei Schritten um je 35 Euro auf 620 Euro.

3
Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab sofort statt 9,19 Euro jetzt 9,35 Euro pro Stunde. Auch die Branchenmindestlöhne steigen. Bei den Pflegekräften etwa liegt er dann bei 11,35 Euro (West) statt 11,05 Euro und 10,85 Euro (Ost) statt 10,55 Euro. Keinen Anspruch auf Mindestlohn haben allerdings weiterhin weder Auszubildende, Praktikanten noch Ehrenamtliche.

4
Sozialversicherung

2020 steigen erneut die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Diese legen die Höhe des Einkommens fest, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Wer mehr verdient, zahlt nicht mehr – die Beiträge sind gedeckelt. Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt von monatlich 4.537,50 Euro auf 4.687,50 Euro. Verdienst du so viel, zahlst du bei einem Beitragssatz der Krankenkasse von 15,7 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent) demnach maximal rund 368 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung – also ungefähr 12 Euro mehr als 2019.

5
Höherer Kinderzuschlag

Familien mit niedrigem Einkommen (900 Euro Paare, 600 Euro Alleinerziehende) stehen ab 2020 höhere staatliche Leistungen zu. Verantwortlich dafür ist das im Sommer 2019 in Kraft getretene Starke-Familien-Gesetz. Pro Kind gibt es nun zusätzlich zum Kindergeld 185 Euro. Zudem müssen keine Kitagebühren mehr bezahlt werden, das gleiche gilt für Mittagessen und Schülerfahrkarte. Seit dem neuen Jahr entfällt zudem die bisherige Einkommenshöchstgrenze für den Zuschlag. Wer also ein wenig mehr verdient, muss auf den Kinderzuschlag nicht komplett verzichten, er wird lediglich gekürzt.

6
Gestiegener Unterhaltsabzug

Wenn du bedürftige Lebenspartner oder Angehörige unterstützt – etwa erwachsene Kinder, für die es kein Kindergeld mehr gibt, kannst du 240 Euro mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Insgesamt zählen bis zu 9.408 Euro (784 Euro im Monat) plus die übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

7
Mehr Wohngeld für Mieter

Das Wohngeld für Mieter mit geringem Einkommen erhöht sich ab 2020. Im Schnitt steigt der Zuschuss um 30 Prozent. Künftig soll das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an Mietentwicklung und Inflationsrate angepasst werden.

8
Aufstiegs-Bafög

Wer sich beruflich weiterbilden will, bekommt ab August 2020 mehr und häufiger Geld. Du hast dann Anspruch auf das Aufstiegs-Bafög (früher Meister-Bafög) für jede neue Fortbildungsstufe neu (Meister, Techniker, Fachwirt). Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird ein Vollzuschuss (bisher nur 50 Prozent, der Rest als Darlehen), genauso wie der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro pro Monat). Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt um 20 Euro auf 150 Euro pro Monat pro Kind bis 14 Jahre. Lehrgangs- und Prüfungskosten bezuschusst der Staat bis zu 50 Prozent (bisher 40 Prozent), der Rest wird als Darlehen gewährt.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.