2020 steigen erneut die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Diese legen die Höhe des Einkommens fest, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind. Wer mehr verdient, zahlt nicht mehr – die Beiträge sind gedeckelt. Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt von monatlich 4.537,50 Euro auf 4.687,50 Euro. Verdienst du so viel, zahlst du bei einem Beitragssatz der Krankenkasse von 15,7 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent) demnach maximal rund 368 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung – also ungefähr 12 Euro mehr als 2019.