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Kostenfaktor Kind: Acht Tipps wie der Staat Eltern unterstützt

von Eileen Wegner

Kinder kosten Geld. Auch, wenn man das Kinder-Kriegen noch so mehr romantisiert, bleibt es dabei. Das Statistsiche Bundesamt bezifferte die Kosten 2018 auf 148.00 Euro durchschnittlich für ein Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Das ist eine ordentliche Zahl. Klar, bekommt man als Eltern auch unendlich viel zurück – aber der Batzen Geld bleibt. Ganz auf verlorenen Posten ist man allerdings da auch nicht Es gibt aber ein paar Möglichkeiten sich vom Staat finanzielle Unterstützung zu holen: verschiedene Steuerentlastungen und auch fortlaufende Geldzahlungen. Hier haben wir acht verschiedene Möglichkeiten aufgelistet. 

1
Der Klassiker: das Kindergeld

Unabhängig vom Einkommen haben Eltern ein Anrecht auf das Kindergeld. Hier werden für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro gezahlt. Kind Nummer Drei und Vier bekommen sogar mehr.

Eine andere Möglichkeit besteht darin sich für den Kinderfreibetrag zu entscheiden. Der lag 2021 bei 8388 Euro. Meistens wird dieser zwischen den Eltern aufgeteilt und jedes Elternteil bekommt bei einem Kind 0,5 und bei zwei Kindern jeweils 1,0 des Kinderfreibetrages.

Bei der Abgabe der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante günstiger für die Eltern ist und wählt diesen aus. Besserverdienende profitieren meistens von den Freibeträgen, während Eltern mit geringerem Einkommen mehr vom Kindergeld haben.

Kindergeld kann maximal für ein halbes Jahr rückwirkend bei der Familienkasse beantragt werden. Daher sollte man diese Unterlagen schon in der Schwangerschaft vorbereiten, um sich das Geld nicht entgehen zu lassen.

2
Elterngeld

Anders als beim Kindergeld ist das Elterngeld keine feste Summe. Der Staat zahlt zwischen 65 und 100 Prozent des Nettogehalts. Mindestens 300 Euro und höchsten 1800 Euro im Monat. Für die Berechnung wird als Grundlage der Verdienst in den 12 Monaten vor dem Geburtsmonat des Kindes genommen.

Um möglichst viel vom Elterngeld zu haben, ist es sinnvoll rechtzeitig in die Planung zu gehen. Denn je höher der Nettobetrag ist, desto höher ist die Auszahlung des Elterngeldes.

Was Eheleute tun können: Der Elternteil in einer Partnerschaft, der das Elterngeld beantragen will, sollte im besten Fall in die günstigere Steuerklasse wechseln. Dies muss allerdings mindestens sieben Monate vor der Geburt passieren.

3
Lichtblick für Alleinerziehende: Entlastungsfreibetrag

Alleinerziehende Eltern haben einen Anspruch auf einen zusätzlichen Freibetrag, der sich Entlastungsbetrag nennt. Dieser beträgt 4008 Euro und erhöht sich bei jedem weiteren Kind um 240 Euro.

Die Vorrausetzungen sind allerdings sehr klar geregelt: Das Kind muss minderjährig sein oder noch in der Ausbildung, es muss im Haushalt des Alleinerziehenden wohnen und es muss Anspruch aufs Kindergeld haben. Zudem darf keine weitere volljährige Person im Haushalt leben. Dazu zählen auch Lebensgefährten oder erwachsene Geschwisterkinder, die bereits selbst Geld verdienen.

4
Betreeungskosten

Zwei Drittel der Ausgaben für Kita, Babysitter, Kindergärten oder auch Tagesmütter können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Insgesamt sind es bis zu 4000 Euro pro Kind. Allerdings müssen diese Dinge nachweisbar sein. Deswegen sollten Babysitter und Co. niemals in Bar, sondern immer per Überweisung bezahlt werden.

Diese Möglichkeit gilt aber wirklich nur für die Betreuung. Dinge wie Sportvereine, Musikunterricht, Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht fallen nicht darunter.

5
Schulgeld

Wenn das Kind noch schulpflichtig ist, ist das Schulgeld ebenfalls absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine lokale Schule oder ein Internat handelt. 30 Prozent des Schulgeldes, bis zu 5000 Euro im Jahr, können als Sonderausgaben angegeben werden. Auch Schulen im europäischen Ausland fallen darunter. Allerdings gelten nur die Kosten für den Unterricht. Ausgaben für Essen und Unterbringung zählen nicht dazu.

6
Ausbildungsfreibetrag

Bei volljährigen Kindern, die schon in der Ausbildung oder im Studium sind und nicht mehr zuhause wohnen, gibt es den Ausbildungsfreibetrag. Dieser beträgt 924 Euro und hat als Voraussetzung, dass das Kind kindergeldberechtigt ist.

7
Krankenversicherung

Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung von Kindern, die schon in der Ausbildung sind und selbst Steuern zahlen, können Eltern ebenfalls absetzen. Die Bedingung dafür ist, dass sie einen Anspruch auf Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag haben und sie tatsächlich Leistungen in Form von Bar- oder Sachunterhalt getragen haben.

8
Unterhalt

Wer für sein Kind Unterhalt zahlt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Bei dem so genannten Realsplitting kann der Unterhaltzahlende den kompletten Betrag als Sonderausgaben geltend machen. Vorausgesetzt der Unterhaltsempfangende versteuert die Zahlung. Ist das nicht möglich oder gewünscht, können die Unterhaltszahlungen als „außergewöhnliche Belastung“ berücksichtigt werden. Dieser ist allerdings für 2021 auf maximal 9744 Euro gedeckelt.

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ein Artikel von
Eileen Wegner
Eileen ist Journalistin, Podcasterin und leidenschaftliche Sparfüchsin. Sie ist ihren Eltern sehr dankbar, dass sie ihr beigebracht haben mit Geld umzugehen. Diese Tipps gibt sie nun an ihren Sohn weiter - und natürlich bei ZASTER.