Erst nach dreißig Jahren buchen die Banken das Geld aus und versteuern es, so verlangt es das Finanzamt. Das ist sinnvoll, schließlich werden Posten wie Miete, Internetanschluss und Versicherungen weiterhin fleißig abgebucht. Diese werden erst dann eingestellt, wenn sie von dazu Berechtigten widerrufen werden.
Du bist Tod, aber zahlen musst du weiter
Bist du gestorben, erfährt deine Bank meist von deinen Angehörigen oder Erben von deinem Schicksal. Die Behörden erledigen das nicht. Erst dann sperrt sie das Konto sowie alle dazugehörigen Karten und führt es als sogenanntes Nachlasskonto weiter. Zudem informiert die Bank das Finanzamt über den Stand deines Vermögens am Todestag, wichtig für eventuell anfallende Erbschaftssteuern. Wichtig: Das gilt auch für den Stand deines Depots. Dumm, wenn die Börsen nach deinem Ableben einbrechen. Denn in diesem Fall erhebt das Finanzamt die Steuern auf den Geldwert deiner Wertpapiere an deinem Todestag. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel sie später tatsächlich wert sind.
Diese Personen können auf dein Konto zugreifen
- Hast du ein Konto – etwa zusammen mit deinem Partner – als Gemeinschaftskonto geführt, ermöglicht dies beiden Parteien den Zugriff, wann immer es nötig ist. Beide haben schließlich in der Regel vollen Zugriff aufs Konto, sowohl on- als auch offline. Das gilt auch für den Fall, dass ein Partner stirbt oder handlungsunfähig im Krankenhaus liegt, ohne sich auf ein Testament berufen oder den Rechtsweg einschlagen zu müssen.
- Wenn du eine Kontovollmacht ausgestellt hast: Mit einer Bankvollmacht, auch Kontovollmacht genannt, die über den Tod hinaus gilt, dürfen Bevollmächtigte nach deinem Tod über das Konto verfügen. Dies gilt so lange, bis ein Erbe diese Vollmacht widerruft.
- Auch Bevollmächtigte, die über eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus verfügen, haben nach deinem Ableben die Möglichkeit auf dein Konto zuzugreifen. Eine spezielle Bankvollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich. Banken erkennen die notarielle Vorsorgevollmacht in der Regel an, ansonsten drohen Schadensersatzansprüche.
Hast du weder ein Gemeinschaftskonto noch eine Vollmacht ausgestellt und keine Bevollmächtigten, bleibt das Nachlasskonto so lange bestehen, bis ein Erbe mit einem Testament oder Erbschein bei der Bank anrückt. Selbst Ehepartner haben keinen Zugriff. Das kann allerdings dauern, da vom Antrag auf einen Erbschein bis hin zur Ausstellung es meist ziemlich lange dauert. Eine Ausnahme stellen Kosten für deine Beerdigung dar, die locker ein paar Tausender kostet. Meist lassen diese sich in der Zwischenzeit von deinem Konto (falls es ausreichend Guthaben aufweist) bezahlen, falls der Bank die entsprechenden Rechnungen im Original vorliegen.
Eine Bankvollmacht kann nicht schaden
Ergo: Es kann nicht schaden, einer Vertrauensperson eine Vollmacht für den Todesfall auszustellen. Das stellt keinen allzu großen bürokratischen Aufwand dar: Am besten bei der eigenen Bank fragen, wie das funktioniert. In der Regel genügt dazu ein entsprechendes Schreiben in Schriftform, dass du etwa in Anwesenheit deines Bankberaters unterschreibst. Bei Direktbanken gibt es ebenfalls Möglichkeiten.
Fazit
Deinem Geld geht auch nach deinem Tod noch gut. Allerdings kannst du deinen Lieben bürokratische Kraftanstrengungen und etwaige Verluste durch die Ausstellung einer Bankvollmacht mit wenige Aufwand ersparen.