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MITTAGSBRIEFING

Weiße Weihnachten werden unwahrscheinlich, Omikron Corona-Variante erfordert drei Impfstoffdosen, Miete: Nebenkostenabrechnungen oft fehlerhaft

von Zaster Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Weiße Weihnachten werden unwahrscheinlich

Es sind keine guten Nachrichten für alle Weihnachtsfans und Schneeliebhaber: Die Wahrscheinlichkeit auf weiße Weihnachten sinkt, je stärker sich das Klima aufheizt. Natürlich ist die Tatsache, dass der globale Temperaturanstieg auch Auswirkungen auf den Schneefall hat, nicht wirklich überraschend. Am Mittwoch (08.12.2021) vom DWD vorgelegte Daten erlauben aber eine Einschätzung, wie unwahrscheinlich es über die Jahre geworden ist, an Heiligabend einen Schneemann bauen zu können. In vielen Regionen Deutschlands schmälert der Klimawandel bereits die Chance auf weiße Weihnachten. Um bis zu 44 Prozent seit die Wahrscheinlichkeit bereits gesunken, dass an den drei Feiertagen Schnee liegt. Statistisch betrachtet können sich die meisten Menschen in Deutschland nur noch alle zehn Jahre über Schnee freuen. (Spiegel Online)

Omikron Corona-Variante erfordert drei Impfstoffdosen

Studiendaten zufolge ist der Covid-19-Impfstoff von Biontech und Pfizer nach drei Dosen immer noch effektiv gegen die neue Omikron-Variante. Nach nur zwei Dosen gehen die beiden Unternehmen aber von einer geringeren Wirksamkeit aus, wie sie am Mittwoch (08.12.2021) mitteilten. Vorläufige Laborstudien zeigten, dass zwei Dosen deutlich geringere Antikörper-Neutralisierungstiter gegen Omikron aufweisen. Eine zweifache Impfung könnte vermutlich aber immer noch gegen eine schwere Erkrankung schützen. Drei Dosen konnten die Variante neutralisieren. (Manager Magazin)

Miete: Nebenkostenabrechnungen oft fehlerhaft

Um 221 Euro (!) ist jede Nebenkostenabrechnung im Schnitt zu hoch. Das hat der Rechtsdienstleister Mineko ermittelt. Das Berliner Start-up bezieht sich dabei auf Betriebskostenabrechnungen, die Mieter ihm zur Prüfung überlassen haben. Was unter Betriebskosten fällt, ist gesetzlich geregelt. Zu den wichtigsten Posten zählen Grundsteuer, Heizung, Wasserversorgung und Entwässerung sowie Straßenreinigung- und Müllabfuhrgebühren. Ingesamt enthält die Betriebskostenverordnung 16 Positionen plus den Punkt „sonstige Betriebskosten“. Was darunter fällt, muss im Mietvertrag vermerkt sein, ebenso wie eine Vereinbarung, dass Betriebskosten generell auf den Mieter umgelegt werden. (Berliner Zeitung)

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Zaster Redaktion
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