Nun ging es doch etwas schneller als gedacht: Die ersten Restaurants haben – unter besonderen Auflagen zur Hygiene – wieder geöffnet. Zehntausende Gastronomen in ganz Deutschland kämpfen Corona-bedingt noch immer ums Überleben. Einige von ihnen haben sich immerhin mit Außerhaus-Verkäufen und Lieferservices über Wasser halten können, viele andere mussten komplett dicht machen. Die ohnehin schlecht bezahlten Angestellten mussten und müssen mit Kurzarbeitergeld (Kinderlose 60 Prozent / Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls) auskommen.
Bereits im April brachte die Bundesregierung deshalb eine direkte steuerliche Entlastung auf den Weg, der der Bundestag noch zustimmen muss: Die Mehrwertsteuer für Speisen (!) soll vom normalen Satz in Höhe von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent gesenkt werden. Allerdings erst ab dem 1. Juli – und nur für ein Jahr.
Wie läuft es jetzt?
Noch bis zum 30. Juni bleibt es so: Bestellst und isst Du im Restaurant, wird auf der Rechnung 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Der höhere Mehrwertsteuersatz wird für die Bewirtungsleistung vor Ort fällig. Bestellst Du etwas zum Mitnehmen, sind es auf das Essen nur noch 7 Prozent – bei den Getränken bleibt es bei 19 Prozent.
Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung?
Ab 1. Juli soll nun die „Mitnehm“-Regel zur allgemeinen Regel werden. Schauen wir uns mal ein Beispiel an:
Du bist mit der Familie zu viert im Restaurant. Das Essen kostet 58 Euro, die Getränke 17 Euro. Macht 75 Euro. Hoffentlich gibst Du auch noch 5 Euro Trinkgeld – dann sind es 80 Euro. Bisher stecken in den 75 Euro Rechnungsbetrag 63,03 Euro netto und 11,97 Euro Mehrwertsteuer (19 Prozent).
Ab dem 1. Juli muss unterschieden werden: Beim Essen (58 Euro) sind es 54,21 Euro netto und 3,79 Mehrwertsteuer (7 Prozent). Bei den Getränken bleibt es bei den 19 Prozent: also 17 Euro, aufgeteilt in 14,29 Euro netto und 2,71 Euro Steuer.
Im Rechnungsbetrag von 75 Euro sind es also jetzt 68,49 Euro netto und 6,51 Euro Mehrwertsteuer. Der Wirt verdient also 68,49 Euro – 63,03 Euro = 5,46 Euro mehr als bisher.
Die Beispielrechnung zeigt, dass es schon einen Effekt geben wird. Da aber der Steuersatz für die Getränke gleich bleibt, sind es um die 10 Prozent mehr Nettoumsatz (wenn keine Getränke bestellt werden) – und zum Teil deutlich weniger, wenn Getränke dabei sind.
Es ist vermutlich auch nur etwas mehr als der Tropfen auf den heißen Stein. Denn aufgrund der Abstandsregeln werden nicht so viele Gäste gleichzeitig im Restaurant sein können, wie sonst in Spitzenzeiten. Übrigens: Schnellimbisse profitieren nicht von der Änderung, denn der ermäßigte Steuersatz gilt für sie bereits, wenn sie außer Haus verkaufen und ihren Kunden keine Sitzgelegenheit anbieten.
Was bedeutet das konkret für dich?
Wenn Du ab dem 1. Juli ins Restaurant gehst, verdient der Wirt mehr an Dir. Für Dich als Gast ändert sich sonst nichts, zumindest steuerlich.