Zusatzleistung zum Gehalt

Vermögenswirksame Leistungen: So holst du dir dein Geldgeschenk vom Arbeitgeber

von Moritz Weinstock

Nicht alle haben das Glück, Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen zu erhalten. Doch vermögenswirksame Leistungen kannst du einfordern!

Dass es sinnvoll ist, Geld fürs Alter oder für größere Anschaffungen zurückzulegen, dürfte jeder einsehen. Doch manchmal ist das – nachdem Miete und Rechnungen bezahlt sind – schlichtweg nicht möglich.

Aber es gibt einen Trick, mit dem du problemlos fremdes Geld auf die hohe Kante legen kannst – und das ganz legal. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Tatsächlich geht aber genau das mit den vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Im Grunde sind die VL eine Leistung deines Arbeitgebers, eine Art Geldgeschenk für diejenigen, die sparen oder zukünftig größere Inventionen tätigen möchten. Aber es gibt gewisse Vorraussetzungen, die du erfüllen musst:

Anstellung

Zunächst einmal musst du fest angestellt sein. Sobald du ins Arbeitsleben eintrittst, beispielsweise mit einer Ausbildung ab dem 16. Lebensjahr, kannst du diese Leistungen einfordern. Freiberufler und Selbstständige haben keinen Anspruch auf VL.

Absprache

Du solltest so schnell wie möglich mit deinem Arbeitgeber über das Thema sprechen. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber einem solchen Antrag stattgeben wird – wenn ein Tarifvertrag ihn nicht ohnehin dazu verpflichtet.

Sparvertrag

VL erhältst du nur, wenn du einen Sparvertrag bei einer Bank abschließt. Dazu zählt beispielsweise ein Bausparvertrag, ein Banksparplan oder ein Fondsparplan, mit dem du regelmäßig feste Beträge in einen Investmentfonds einzahlen möchtest.

Wie viel Geld kann ich bekommen?

Die Höhe der VL, die dein Arbeitgeber für dich zahlt, hängt normalerweise nicht von deinem Gehalt oder deiner Position ab. Nur in Tarifverträgen sind die Sätze meist genau definiert. Grundsätzlich betragen die Leistungen minimal 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat. Der Höchstsatz liegt demnach bei 480 Euro im Jahr, die du zusätzlich zu deinem Gehalt vom Arbeitgeber erhalten kannst. Zudem verpflichtet sich der Arbeitgeber, mindestens sechs Jahre lang in deinen Sparvertrag einzuzahlen. In der Regel folgt darauf ein sogenanntes Ruhejahr.

Muss ich selbst auch einzahlen?

Nein! Du bist selbst nicht verpflichtet, in deinen Sparvertrag einzuzahlen. Heißt: Im Grunde kann auch nur dein Arbeitgeber monatlich Geld auf dein Sparkonto überweisen. Ob du das auch tust, steht dir völlig frei.

Muss ich vermögenswirksame Leistungen versteuern?

Ja – allerdings erst dann, wenn du das Geld ausgezahlt bekommst. Allerdings verhalten sich VL genau so, als ob du eine Gehaltserhöhung erhalten hättest. Sie werden demnach nicht nur in der Lohnabrechnung mit angegeben, sondern auch ganz regulär besteuert und mit Sozialabgaben belastet.

Im siebten Jahr, wenn es in der Regel zur Auszahlung kommt, kannst du jedoch vorab einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank stellen, mit dem du dich von der Abgeltungsteuer befreien kannst, wenn die Zahlungen in dem Jahr nicht mehr als 801 Euro bei Singles bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten betragen. Machst du es nicht, fallen 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag an.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.