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MITTAGSBRIEFING

Toyota-Aktie steigt, Offshore-Windkraft wächst in Deutschland, Negativzinsen auf Geldeinlagen unwirksam

von Zaster Redaktion

Wir haben für Dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Toyota-Aktie stiegt 

Für das laufende Geschäftsjahr hat der Automobilhersteller Toyota (per Ende März 2025) seine Ergebnisprognose erhöht. Nach einem Einbruch im dritten Geschäftsquartal signalisiert dieser Schritt Zuversicht für ein Anziehen der Geschäfte im Schlussquartal. Dennoch geht Toyota für 2024/25 weiter von einem Gewinnrückgang aus. Die Aktie legte in Tokio um bis zu 4,3 Prozent zu. Toyota verkaufte im vergangenen Kalenderjahr 10,8 Millionen Autos und damit etwas weniger als die 11,2 Millionen aus dem Vorjahr. Das reichte jedoch, um die Position als weltgrößter Autohersteller vor Volkswagen zum fünften Mal in Folge zu verteidigen. (Manager Magazin)

Offshore-Windkraft wächst in Deutschland 

Im vergangenen Jahr (2024) hat der Windkraftausbau vor den deutschen Küsten weiter zugelegt. Insgesamt speisten 73 neue Offshore-Windenergieanlagen erstmals ins Stromnetz ein, wie mehrere Branchenverbände am Dienstag (04.02.2025) gemeinsam mitteilten. Insgesamt waren Ende 2024 den Angaben zufolge 1639 Anlagen mit einer Leistung von 9,2 Gigawatt installiert. Zusätzlich zu den 73 neuen Anlagen, die im vergangenen Jahr eine Leistung von 742 Megawatt (MW) einspeisten, waren zum Jahresende 66 Fundamente installiert und 81 Anlagen errichtet, die noch keinen Strom einspeisten, wie aus Zahlen des Beratungsunternehmens Deutsche Windguard hervorgeht. (Der Tagesspiegel)

Negativzinsen auf Geldeinlagen unwirksam

Banken und Sparkasse dürfen keine Entgelte für die Verwahrung von Geldeinlagen erheben. Demnach waren sogenannte Negativzinsen, die teilweise bis 2022 erhoben wurden, unwirksam. Die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen und Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten seien unwirksam, heißt es laut BGH. Es widerspreche Treu und Glauben, wenn Sparguthaben durch Negativzinsen weniger würden, so die Begründung des BGH. Mehr dazu hier. (Spiegel Online)

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Zaster Redaktion
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