Steuerpflichtige haben in diesem Jahr noch bis zum 02. September Zeit, um ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. In Eile kann dabei jedoch schnell mal ein Missgeschick passieren – unter Umständen mit teuren Folgen. Vor der Abgabe empfiehlt sich also ein gründlicher Check, ob auch wirklich alles seine Richtigkeit hat.
Flüchtigkeitsfehler
Eine Null zu viel, ein Komma zu wenig und schon stimmen die Zahlen nicht mehr – fehlerhafte Angaben stellen einen der verbreitetsten Gründe für inkorrekte Steuerbescheide dar. Was als kleiner Flüchtigkeitsfehler anfängt, kann schnell zu erheblichen Abweichungen in der Steuerberechnung führen und letztendlich eine Nachzahlung oder im schlimmsten Fall eine Strafzahlung zur Folge haben. Es erweist sich daher als wichtig, die Steuererklärung vor dem Absenden sorgfältig zu überprüfen. Gegebenenfalls hilft dabei ein Experte, um alle Angaben final zu kontrollieren.
Vergessene Betriebsausgaben
Dokumentation ist das A und O. Besonders Kleinunternehmer und Freiberufler übersehen oftmals Aufwendungen, die sie steuerlich hätten absetzen können. Da Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn schmälern, stellen sie einen wichtigen Faktor dar, um die Steuerlast zu reduzieren. Ausgaben wie Büromaterial-, Fortbildungs- oder Reisekosten sollten daher akribisch dokumentiert werden, um sie für die Steuererklärung griffbereit zu haben.
Fehlende Belege
Apropos Dokumentation: Ohne entsprechende Belege erkennt das Finanzamt Betriebskosten nicht als steuerlich absetzbar an. Fehlende oder unvollständige Belege führen somit potenziell zu einer höheren Abgabenlast als notwendig. Steuerpflichtige sollten daher alle Belege systematisch sammeln und sicher aufbewahren. Eine digitale Belegverwaltung kann hierbei die Übersichtlichkeit erhöhen und den Aufwand bei der Steuererklärung reduzieren.
Falsche Deklarierung
Je nachdem, welche Kosten als absetzbare Aufwendung geltend gemacht werden sollen, ist es essenziell, diese in der Steuererklärung an der korrekten Stelle aufzuführen. Das ist jedoch nicht immer so leicht, wenn es – wie zum Beispiel für die Betriebshaftpflichtversicherung – mehrere mögliche Kategorien gibt. Zwar bestraft das Finanzamt fehlerhaft deklarierte Posten per se nicht, sie werden aus der inkorrekten Kategorie jedoch herausgestrichen und nicht neu eingetragen. Dadurch fallen steuermindernde Beträge schlimmstenfalls einfach weg. Um dies zu vermeiden, ist es im Zweifelsfall sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren.
Verpasste Frist
Regulär haben Steuerpflichtige in Deutschland bis Ende Juli Zeit, um die Steuererklärung für das vorige Jahr abzugeben. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden diese Fristen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 verlängert. Generell kann das Verpassen der Abgabefrist für die Steuererklärung jedoch unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen: Je nach Dauer der Verzögerung fallen erhebliche Verspätungszuschläge an. Um dies zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige sich rechtzeitig über die geltenden Fristen informieren und bei Bedarf eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen.
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Zum Autor
Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und Gründer der Kanzlei JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen unter anderem auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, dem Unternehmen- und Konzernsteuerrecht sowie im internationalen Steuerrecht.