BABYSITTER

Steuern sparen – mit den Großeltern als Babysitter

von Marcus Lucas

Die besten Babysitter sind Oma und Opa. Unser Steuer-Experte verrät Dir, wie Du & Deine Familie dabei sogar Steuern sparen könnt!

(Vorab: Da wir nach wie vor in einer Pandemie leben, bitte ich Dich genau abzuwägen, ob Du Dich, Deine Freunde/Bekannten und Deine Verwandtschaft dem Risiko von Covid-19 aussetzen möchtest oder ob Du lieber wartest, bis die Großeltern sich bedenkenlos um die Kleinen kümmern können.)

Generell können Eltern die Betreuungskosten für ihr Kind als Sonderausgaben absetzen. Maximal 6.000 Euro können steuerlich geltend gemacht werden, von denen Du wiederum maximal zwei Drittel, ergo 4.000 Euro, absetzen kannst.

Im Regelfall handelt es sich dabei um die Gebühren für die Kita oder die Tagesmutter. Doch auch die Kosten der Betreuung in den eigenen vier Wänden (inklusive der Abholung) lassen sich absetzen. Dabei gilt es drei zentrale Voraussetzungen in jedem Fall zu erfüllen.

1
Die Betreuungsperson darf nicht aus dem eigenen Haushalt kommen

Ob das Oma, Opa, Tante, Nachbar*in, Au-Pair oder FreundInnen machen ist ganz egal, solange Du nicht mit der Person in denselben vier Wänden wohnst.

2
Setz eine schriftliche Vereinbarung auf

Darin sollte beschrieben sein, wie der Umfang von Omas und Opas Betreuungsarbeit aussieht, wie hoch der Stundenlohn ist – die Unterschriften aller Beteiligten (außer die vom Kind) nicht vergessen.

3
Lass niemals Bargeld fließen

Dieses wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Deshalb schreiben Oma und Opa jeden Monat eine Rechnung, in der die entstandenen Fahrtkosten (30 cent pro Kilometer – bitte Nachweise sowie Tankquittungen und Fahrkarten unbedingt sammeln) und die erbrachte Leistung gelistet werden. Die Überweisungen heftet ihr an die Vereinbarung an.

Wenn Oma zum Beispiel 1.200 Euro verdient, können die Eltern 800 Euro (zwei Drittel) als Sonderausgaben absetzen. Die Steuerersparnis dürfte dann je nach Einkommen bei 150 und mehr Euro liegen.

Lohnt sich das wirklich?

Ein bisschen Arbeit ist es also schon. Kritisch könnte man einwenden, dass die Eltern dann der Oma ja auch Geld zahlen müssen. Damit würden zwar Steuern gespart, aber die Ausgaben sind größer als die Ersparnis. Das stimmt, aber: Oma kann das verdiente Geld natürlich gleich wieder für ihre Enkel anlegen oder Dir mal etwas Gutes in bar zukommen lassen. Die Familie als Ganzes (inklusive Oma und Opa) hat mehr netto, da ja die Kinderbetreuungskosten absetzbar sind und weniger Steuern gezahlt werden müssen.

Empfehlenswert ist oft eine Betreuung auf Minijobbasis. Die Eltern führen in diesem Fall pauschal Steuern und Sozialabgaben an die Minijob-Zentrale ab. Diese Gestaltung hat zwei Vorteile: Die Großeltern sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Zudem müssen die Großeltern den Minijob in ihrer Steuererklärung nicht angeben.

„Das ist für mich doch eine Selbstverständlichkeit…”

Ja, es ist schön, wenn Oma und Opa gerne einfach unentgeltlich Zeit mit ihren Enkeln verbringen. Dann lohnt zumindest die Abrechnung der Fahrtkosten – hierbei den Stundenlohn auf null setzen und die Fahrten mit Datum auf der Rechnung auflisten, die selbstverständlich auch die Eltern schreiben können.

Ansonsten hindert Oma auch niemand daran, es als Anlass zu nehmen, von dem Geld für die ganze Familie die Kohlrouladen zu machen (von Oma schmeckt’s einfach besser).

Mit ein wenig Aufwand wird auch der nächste Steuerbescheid bekömmlich sein.

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ein Artikel von
Marcus Lucas