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STEUERTRICKS

Steuererklärung 2021: Dieser Trick lässt sich noch im November anwenden

von Stefan Heine

Es lohnt sich jetzt schon an 2022 und die Steuererklärung von 2021 zu denken! Die Steuererklärung für 2020 hast du hoffentlich fristgerecht zum 31.10.2021 abgegeben (oder, weil dies ein Sonntag war und der Montag darauf in einigen Bundesländern ein Feiertag, kann es in einigen Fällen auch der 02.11. gewesen sein). Auch, wenn dich Steuern normalerweise nur einmal im Jahr beschäftigen: Gerade zum Jahresende gibt es einen lohnenswerten Trick, wenn du in künftigen Jahren mehr Netto monatlich bekommen möchtest – und nicht bis zum Ende des nächsten Steuerjahres auf eine Erstattung warten willst.

Wie lässt sich die Steuerlast senken?

Werbungskosten (etwa die Pauschale für den Arbeitsweg), Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und mehr senken im Normalfall deine Steuerlast. Im Regelfall bekommt man dieses Geld über die Steuererklärung zurück – dann aber erst im Folgejahr. Wer das Ganze beschleunigen will, kann einen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ stellen. Das geht auch noch für das Jahr 2021, wenn die Frist eingehalten wird: Der Antrag muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt eingereicht werden! Dann greifen die Absetzmöglichkeiten rückwirkend auch noch für dieses Jahr. 

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Was darin angegeben werden muss

Wer schon in der Vergangenheit eine Steuererklärung gemacht hat, dem werden die Begriffe, die für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung relevant sind, bekannt vorkommen: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. 

Damit das Finanzamt über den Antrag entscheiden kann, müssen also alle Aufwände angegeben werden. Bei den Werbungskosten sind das unter anderem eine mögliche Entfernungspauschale zum Arbeitsplatz, Kosten für ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale oder Berufskleidung. Unter Sonderausgaben fallen beispielsweise Spenden oder Kosten für Kinderbetreuung, der Freibetrag gilt ab 600 Euro. Der gleiche Mindestbetrag gilt bei den außergewöhnlichen Belastungen, also Krankheits- und Pflegekosten. Ganz ohne Mindestbetrag läuft es bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und Kosten für Handwerker:innen oder Putzkräfte. 20 Prozent dieser Aufwände können im Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung geltend gemacht werden.

Antrag genehmigt! Wie lange nützt es mir?

Viele absetzbare Posten werden, wenn der Antrag durchgeht, schon im Vorfeld berücksichtigt – man erhält zusätzliche Freibeträge. Diese gelten für zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Wenn du also im November 2021 den Antrag stellst und er angenommen wird, gelten sie für die Steuerjahre 2021 und 2022.

Statt auf die Steuererstattung ein Jahr später zu warten, besteht dadurch also die Möglichkeit, jeden Monat mehr Netto zu haben: Erkennt das Finanzamt den Antrag an, greifen die Freibeträge schon ab der Lohnabrechnung für den Dezember 2021 rückwirkend für das zurückliegende Jahr.

Gibt es einen Haken beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung?

Wenn der Antrag genehmigt wurde und entsprechend Freibeträge geltend gemacht werden, muss zwingend im Folgejahr eine Steuererklärung gemacht werden. Dabei darf man am Ende des Steuerjahres nicht mehr mit viel Erstattung rechnen – denn die hat man ja bereits am Ende jeden Monats mit dem Netto in der Tasche.

Übrigens: Es gibt noch weitere Bestandteile der Steuererklärung, an denen sich ein genauerer Blick zu Jahresende lohnt. Beispielsweise bei den Sonderausgaben: Hier kannst du kurz vor Jahresende durch Spenden an gemeinnützige Organisationen, Parteien etc. noch für eine Steuerersparnis sorgen. Alternativ lässt sich zu Jahresende auch noch der Betrag der außergewöhnlichen Belastungen beeinflussen, solltest du bei den Krankheitskosten bis Ende Dezember noch eine entsprechende Ausgabe haben. Alternativ kann die Zahlung auch in das Folgejahr verschoben werden, wenn zum Beispiel Höchstbeträge erreicht oder die zumutbare Belastungsgrenze unterschritten wird.

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Stefan Heine
Stefan Heine

Stefan Heine ist gelernter Fachanwalt für Steuerrecht und CEO bei smartsteuer. Er will den Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Gemeinsam mit seinen Kolleg*innen digitalisiert er dazu den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung.