Während die durchschnittlichen Kosten für eine Hochzeit bekannt sind (meistens sehr hoch!), kennen die wenigsten Menschen die Kosten für eine Scheidung. Dabei lag die Scheidungsquote in Deutschland laut Statista im vergangenen Jahr bei rund 33 Prozent – auf 10 Eheschließungen kamen also rechnerisch etwas über 3 Trennungen. Doch was kostet eine Scheidung denn nun?
Entscheidend: Der Verfahrenswert
Ähnlich wie bei einer Hochzeit lässt sich das nicht pauschal sagen. Für die Höhe der Scheidungskosten ist der Verfahrenswert verantwortlich, der die Kosten für den Anwalt und das Gericht bestimmt. Dieser Verfahrenswert setzt sich zusammen aus:
- dem Quartals-Nettoeinkommen (drei Monatseinkommen)
- einem anteiligen Versorgungsausgleich (Vergleich der Rentenansprüche)
- Kindsunterhalt
- Mietzahlungen
- Hausratsteilung
- Zugewinnausgleichsansprüchen
Selbstverständlich fallen manche Kosten nur an, wenn beispielsweise zusammen in einer Wohnung gewohnt wurde oder es gemeinsame Kinder gibt. Aus all den aufgezählten Punkten setzt sich eine Summe zusammen, die nicht zu bezahlen ist, sondern den Verfahrenswert darstellt.
Umso mehr Kostenpunkte zum Verfahrenswert dazu kommen, beispielsweise in Form von Unterhaltsforderungen, desto höher wird der Verfahrenswert und somit auch die Kosten für den Anwalt und das Gericht.
In Deutschland liegt der Verfahrenswert übrigens bei mindestens 4000 Euro (3000 Euro Einkommenspauschale und 1000 Euro für den Versorgungsausgleich). Daraus resultiert laut scheidung.org ein Kostenpunkt von 917,50 Euro (663,50 Euro Anwaltskosten und 254 Euro Gerichtskosten).
Die Kosten für eine Scheidung können also, beispielsweise bei einem höheren Einkommen und gemeinsamen Kindern, ganz schön hoch ausfallen. Bei einem Verfahrenswert von 80.000 Euro werden schon mehr als 4000 Euro fällig.
Online-Kalkulieren
Um einen Überblick zu gewinnen, lohnt es sich mit einem Scheidungsrechner (der heißt wirklich so!) die Kosten zu kalkulieren. Nach Angabe der Nettogehälter, der Anzahl an Kindern, dem Vermögen und den Versicherungen lässt sich unkompliziert und schnell eine Vorstellung von den Kosten machen. Einen Scheidungsrechner findest du hier.
Bei der Scheidung sparen
Mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung können beide Parteien die Kosten der Scheidung im Zaum halten und sich einen belastenden Streit vor Gericht sparen. Denn die Scheidungsfolgenvereinbarung kann außergerichtlich von beiden Parteien angefertigt werden, indem die finanziellen Abhängigkeiten geklärt und aufgeschlüsselt werden. Dazu gehört auch die vernehmliche Teilung der Vermögensgegenstände.
Im Anschluss muss das formlose Papier nur noch von einem Richter bestätigt werden. Für eine absolute Sicherheit kann die Vereinbarung auch noch von einem Notar bestätigt werden. Dieser Prozess spart insgesamt nicht nur viel Zeit, sondern auch eine Menge Geld.
Scheidungen können übrigens auch Online durchgeführt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das kein Problem und funktioniert so bequem wie eine Scheidung eben sein kann …